Susanne
Stimmt, fällt nicht unter Eigenbedarf, die Kündigung ist damit nichts rechtswirksam. Wenn Du nicht ausziehen willst, musst Du nicht!
Wenn Du ausziehst kannst Du, wenn die Wohnung neu vermietet ist, mit einem guten Anwalt auf Schadenersatz klagen. Dann zahlt der VM mindestens die Umzugskosten.
Schneewittchen007
Hallo Susanne,
danke für die schnelle Antwort !
Sollte ich dem Vermieter mitteilen, dass seine Kündigung unwirksam ist, oder einfach so tun, als wenn nix wär ?
Ausziehen wollten wir sowieso früher oder später, allerdings gibt es bei uns im Raum keine bezahlbaren 4-Zimmer-Wohnungen, also dauert es wahrscheinlich ziemlich lange, bis wir was gefunden haben.
Der Vorteil dieser Kündigung wär halt, dass wir quasi keine Fristen hätten und auch mit dem Nachmieter-Stellen kein Problem...
Schönen Gruß
von
Schneewittchen (auch Susanne <!-- s --><!-- s --> )