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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes ist gegeben: Ich habe einen Mietvertrag zum 01.12 abgeschlossen. Wärend und vor der Vertragsunterschreibung war von einer "Selbstauskunft" nie die Rede!

Jetzt, nachdem der Vertrag unterschrieben ist (seit ca. 5 Tagen) bekomme ich Post mit der Bitte um ausfüllung einer Selbstauskunft und Schufa-Anfrage. In dem Brief steht auch, das der "Vertrag" nur zustande kommt wenn ebend diese "selbstauskunft" unterschrieben wird!

Der Vertrag ist aber vom Vermieter schon Unterschrieben worden, Mietbeginn ist der 01.12!

Frage: muss ich das jetzt noch?
Der Mietvertrag ist von beiden seiten gezeichnet worden, somit auch gültig, oder sehe ich das falsch??

Gruß
Peter
Stichwörter: selbstauskunft + mietvertrag

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