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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

meine Freundin möchte ihr gemietetes Haus zum 01.06. verlassen.
Im Wohnzimmer (knapp 50m²) sollen die Renovierungskosten
für den, durch den geduldeten Hund, entstandeten Schaden am Parkett
von ihr zu 100% getragen werden. Obwohl bereits Schäden vom Vormieter
vorhanden waren.

Ähnlich verhält es sich mit dem Teppich auf der Treppe. Dieser ist bei
Einzug schon älter als 7 Jahre gewesen und wies ettliche Farbkleckser
auf.

Was müsste prozentual als reguläre Nutzungserscheinung abgerechnet
werden, wieviel könnten man wohl dem Vormieter anlasten ?

Dankbar für jeden Tipp
Gruß Hoppi
Stichwörter: schleifen + auszug + kosten + parkett

1 Kommentar zu „Auszug: Kosten für Parkett schleifen zu 100% ???”

Susanne Experte!

Dem Vormieter kann man nur etwas anlasten, wenn ein Übergabeprotokoll erstellt wurde.
Ist der Teppich älter als 10 Jahre, tendiert der Zeitwert gegen Null.
Ansonsten würde ich das Ganze über die Haftpflicht laufen lassen, denn die wehrt überhöhte Forderungen ab.

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