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Eigenheimzulage bei mehrmaligem Wohnungswechsel
Die staatliche Wohnungseigentumsförderung kann bei einem Wohnungswechsel auf eine andere Immobilie übertragen werden. Eine Übertragung auf ein drittes Objekt hielten die Finanzgerichte bislang ausnahmslos für unzulässig. Diese Rechtsauffassung wurde nunmehr vom Bundesfinanzhof dahingehend eingeschränkt, dass die steuerlichen Vorteile durch einen neuerlichen Wohnungswechsel dann nicht verloren gehen, wenn es sich um die Rückkehr in die ursprüngliche Wohnung des Steuerpflichtigen handelt. In diesem Fall lebt die steuerliche Begünstigung - natürlich begrenzt auf den verbleibenden Förderzeitraum - wieder auf.
Urteil des BFH
X R 15/98
Hausbesitzer Zeitung Heft 15/2001, Seite 13