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Besuch
Es gehört zu den selbstverständlichen Rechten des Mieters, zu jeder Zeit und in beliebiger Anzahl Besuch zu empfangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Herren- oder Damenbesuch handelt (LG Duisburg, WM 75, 123; AG Tübingen, WM 79, 77; AG Hannover, WM 72, 47). Wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt, geht den Vermieter nichts an.
Quelle: DMB