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Steuervorteil

Die Kosten für einen beruflich genutzten Lagerraum in der Wohnung sind - anders als die für ein Arbeitszimmer - voll von der Steuer absetzbar. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im Juli entschieden. Es gab einem Pharmareferenten Recht, der einen Raum seines Hauses genutzt hatte, um Waren zu lagern Az.: 2 K 105/99.



Arbeitszimmer

Ein beruflich genutzter Archivraum in der Wohnung wird steuerlich wie ein Arbeitszimmer behandelt - die Kosten sind nur bis 2.400 DM absetzbar. So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz Ende Juni 2001 und wies einen Professor ab, der Aufwendungen von 3.369 DM steuerlich geltend machen wollte. Ein Archivraum sei ein Arbeitsraum, weil hier eben nicht Waren zum Verkauf gelagert würden. Az.: 1 K 1927/00.
Stichwörter: steuervorteil

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