Susanne
Konkreter gefragt:
<!-- s --><!-- s --> Was habe ich mir unter einer Sanierung wegen Hausschwamm vorzustellen?
Bitte mal einen Fachbetrieb fragen, das hat nu nix mit Mietrecht zu tun![/color:1d5c3]
<!-- s --><!-- s --> Ab wann kann ich in dieser Situation Mietminderung geltend machen? Reicht da schon erhebliche Lärm- und Schmutzubelästigung im Haus?
[color=red:1d5c3]Bei erheblicher Lärm und Schmutzbelästigung ist eine Mietminderung möglich, allerdings sollte die nicht ohne einen Fachanwalt gemacht werden, da eine Mietminderung, wenn zu hoch angesetzt, z.B. durchaus Wohnungsverlust nach sich ziehen kann.[/color:1d5c3]
<!-- s --><!-- s --> Muss der VM alle entstehenden Kosten für einen zeitweiligen Umzug tragen? Inkl. Miete der Ausweichunterkunft, Umzugskosten etc.?
[color=red:1d5c3]Ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar, kommt eine 100% Mietminderung in Frage, wenn er sich selbst eine andere Bleibe sucht. Stellt der Vermieter eine Ersatzwohnung, die angemessen ist, kann auch keine Mietminderung vorgenommen werden. Umzugskosten und Renovierungs- und Säuberungskosten fallen grundsätzlich dem Vermieter zur Last.[/color:1d5c3]
<!-- s --><!-- s --> Kann ich selbt bestimmen, bzw. beeinflussen, wann und wohin ich umziehe?
[color=red:1d5c3]"Wann" wohl nicht- es gibt sicherlich zwischen Mieter und Vermieter andere Betrachtungswinkel, ab wann eine Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Grundsätzlich fehlt tatsächlich der Tip eines Fachmanns, was man sich unter einer Schwammsanierung vorzustellen hat![/color:1d5c3][/quote:1d5c3]