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Bjalla hat diese Frage gestellt
Hallo, wir sind vor sechs Monaten aus einer Mietwohnung ausgezogen. Der Vermieter hat einen Teil der Kaution einbehalten da die Scheibe des Kachelofens durch unser Verschulden einen Sprung hat. Er sagte dass diese auf unsere Kosten repariert wird und wir dann unsere Kaution bekommen. Heute fragte ich ihn wie es aussieht und da meinte er dass das Glas nicht getauscht werden kann, da die Schrauben an der Türe durchgeglüht sind. Wie ist da jetzt die Rechtslage?
Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe.

1 Kommentar zu „Einbehaltene Kaution ”

Mieter123 21.03.2020 11:50

Die Frage ist nun einige Zeit her, aber ich würde dem VM so gegenübertreten.
Die Schrauben an der Tür sind durchgeglüht und die Scheibe ist gesprungen, trotz sachgemäßer Nutzung.
Hier liegt ein Materialfehler vor.
Der VM ist verpflichtet für einen ordnungsgemäßen Zustand seiner vermieteten Wohnung zu sorgen.
Defekte Kühlschränke, Geschirrspülmaschen, Kachelofen ect.
Irgendwann geht alles einmal kaputt ;)

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