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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle!

1. Also nehmen wir mal an, der Mieter würde sich entschließen umzuziehn und trifft mit dem Vermieter die Abmachung, dass wenn Mieter einen neuen Nachmieter bring, er/sie noch vor Ende der 3monatige Kündigungsfrist ausziehen darf! Der Mieter bring auch zwei Kandidaten, wird dann aber vom Vermieter schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass keiner der zwei in Frage käme! Aber dann muss der Mieter nach einiger Zeit, als er mal wieder an seine Wohnung kommt feststellen (er ist zwischenzeitlich umgezogen), dass der Vermieter einer der Nachmieter genommen hat(das stellt er daran fest, dass alle Schilder an Klingel, Briefkasten etc schon mit neuem Namen versehn sind ), auch schon ein Mietvertrag zwischen Mieter und Nachmieter besteht und der Mieter immernoch Miete zahlen muss! Darf ein Vermieter "Doppeltvermieten? Wie sieht das rechtlich aus?
2. Oder was wäre, wenn der Vermieter(der einen Schlüssel zur Wohnung des Mieters besitzt) ohne Bescheid zu sagen beim Mieter (der ist ja auch schon ausgezogen) die Wohnung besichtigt nur um zu schauen, was den für Mängel in der Wohnung sind!
3. Wie ist es, wenn der Mieter einen Haustürschlüssel (von einer Schließanlage) verlieren würde? Kann der Vermieter dem Mieter die Kosten für einen kompletten austausch der Schließanlage aufbrummen? Mit welcher Aussage (wie z.B. Mir ist der Schlüssel in den See gefallen) könnte der Mieter das so umgehen, damit er keine Kosten (bis auf das Ersetzen vom einzelen Schlüssel) hat?
4. Stellen wir uns noch eine weitere Situation vor! Der Mieter hat bei seinem Einzug eine kleine Kochküche mitgebracht, angeschlossen etc. Der Vermieter macht beim Auszug des Mieters den Vorschlag:" wenn du mir die Küche da lässt, dann musst du nicht streichen etc". Der Mieter hat aber die Küche dem Nachmieter für einen einmaligen kleinen Preis schon versprochen und lehnt deshalb ab. Doch nach kurzer Zeit erfährt der Mieter vom Nachmieter, dass der Vermieter die Wohnung MIT Küche schon an sie/ihn weiter vermietet und das mit einem Mietaufschlag von ungefähr 125€! Darf ein Vermieter den einfach die Sachen vom Mieter ohne schriftliche oder mündliche Bestätigung weiter vermieten?

Ich weiß das es extrem viele Fragen sind aber es wär toll, wenn ich ein paar Tips und vielleicht auch Rechtsprechungen bekommen könnte!
Danke
Stichwörter: schlüssel + usw + viele + doppelvermietung + wegen

1 Kommentar zu „Viele viele Probleme wegen Doppelvermietung, Schlüssel usw.”

Susanne Experte!

zu1: Wenn sich die Parteien geeinigt haben, dass mit Beginn eines neuen Mietverhältnisses die alte Vertrag endet, muss der Mieter auch keine Miete mehr bezahlen.

zu2. Hausfriedensbruch

zu3. Letzter Satz stimmt

zu4. Eigentum des Mieters, darüber kann der VM natürlich nicht verfügen! Ist eigentlich logisch, oder?

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