Gast
für 70 Euro würde ich ein ansonsten gutes Verhältnis zum Vermieter nicht strapazieren. Insbesondere wenn die Kosten korrekt berechnet wurden habt ihr sie ja auch tatsächlich verursacht.
Anders würde ich mich nur verhalten, wenn das Verhältnis zum Vermieter sowieso zerrüttet ist. Hier kommt aber als weitere Problematik eventuell hinzu, dass durch die Ankündigung der Korrektur der Schutzzweck der Norm (zur Regelung der 12-Monatsfrist) nicht gegeben ist, also ihr nicht darauf vertrauen durftet, mit 210 Euro auszukommen.
Gast
Danke, BodyLove. Das war eine hilfreiche Antwort!
Gast
gerne!