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Bahnstrecke
Es wird eine Bahnstrecke in der Nähe der Mieterwohnung ausgebaut. Ihr Mieter stört sich am Lärm und am Staub. Zu Recht, wie das Landgericht Kassel entschied und dem Mieter dafür eine Mietminderung von 10 % zusprach (NJW-RR 1989, S. 1292).
Quelle:
www.steuernetz.de