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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind Ende Februar diesen Jahres ausgezogen, bei der Übergabe war alles o.k. und die Wohnung ist soviel ich weiß auch schon wieder vermietet.

Der Vermieter zahlt die Kaution nun nicht aus da er auf den Mietvertrag verweist und dort die Kaution erst nach der letzten Nebenkostenabrechnung ausgezahlt werden soll, diese Nebenkostenabrechnung findet Anfang nächsten Jahres für 2006 statt, so daß er daß Geld März/April auszahlen will und damit über 1 Jahr nach Auszug.

Ist dies zulässig, falls nein wie kann ich ihm beikommen (rechtliche Grundlage/Rechtsbehelf?)

Danke!
Gruss
Achim
Stichwörter: einbehaltung + zulässig + jahr + kaution + nka

1 Kommentar zu „Einbehaltung Kaution über Jahr für NKA zulässig?”

Susanne Experte!

Da ich diese Art von Klausel nicht kenne, müßte es sich um eine Individualvereinbarung handeln?
Oder handelt es sich um einen Formularmietvertrag?
Der Vertrag ist gültig, ich kenne keine diesebezüglich Urteile, die etwas anderes sagen.

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