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Harleytreiber hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe vonm 15.03.07 bis 31.10.07 in einer Mietwohnung gewohnt.
Am 31.10.07 wurde die Wohnung, laut Übergabeprotokoll, ordnungsgemäß übergeben, die Zählerstände wurden protkolliert.
Bis wann muss nun der Vermieter eine detailierte, nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung vorlegen ???
Wie ist hier die Rechtslage ???

Vorab danke ich für Eure Bemühungen !!!
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

3 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung - Fristen des Vermieters”

Susanne Experte!

Nur in seltenden Fällen weicht bei den Abrechnungen das Wirtschaftsjahr, auf das sich die Abrechnung bezieht, vom Kalenderjahr ab. Demnach ist anzunehmen, dass der Abrechnungszeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007 ist und die Abrechnung muss bis 31.12.2008 bei Dir eingetroffen sein.
Das ist unabhängig vom Datum Deines Auszugs, wichtig ist für Dich lediglich, dass Du vom Anteil, der im Wirtschaftsjahr 2007 auf Deine ehemalige Wohnung entfällt, 7,5/12el zahlen musst. Ich würde die Abrechnung dann allerdings genau nach Tagen aufteilen.

Harleytreiber

Danke für deine Antwort, da hab ich ja noch jede Menge Wartezeit.
Da die Vermieterin ziemlich unseriös erschien wird sie wohl kaum eine Abrechnung erstellen.
Für mich wäre wohl interessant zu wissen wie ich mich dann verhalten soll ???
Gibt es auch für mich, als Ex-Mieter Fristen bei denen mein Anspruch auf Rückzahlung überbezahlter Nebenkosten verfällt ???
Bin ich irgendwie verpflichtet die Ex-Vermieterin in irgendeiner Weise anzumahnen ???
Wie ist hier die Rechtslage ???

***Jeder Kopf hat seinen Preis***

Susanne Experte!

Für mich wäre wohl interessant zu wissen wie ich mich dann verhalten soll ???
Wenn Du unbedingt eine haben willst, dann die Abrechnung nach Ablauf der Ausschlussfrist anmahnen und ggf. einklagen.

Gibt es auch für mich, als Ex-Mieter Fristen bei denen mein Anspruch auf Rückzahlung überbezahlter Nebenkosten verfällt ???
die übliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn nicht gehemmt wird
Bin ich irgendwie verpflichtet die Ex-Vermieterin in irgendeiner Weise anzumahnen ???
Nach Ablauf der Ausschlussfrist
Wie ist hier die Rechtslage ???
Du kannst Ja mal nach Urteilen googlen

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