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sunny25378 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe unserem Vermieter am 11.11.09 per Einschreiben Rückschein unsere Kündigung zum 01.12.09 geschickt. Das Einschreiben kam mit dem Vermerk, Annahme verweigert wieder an uns zurück. Ich habe am 28.12.09 ein Erinnerungschreiben der Kündigung an den Vermieter geschickt per Einwurf Einschreiben. Jetzt erkennt der Vermieter erst das zweite Schreiben an und somit lässt er uns erst zum 31.03. aus der Wohnung, satt am 28.02.10. Ich möchte nun im Notfall gegen ihn vorgehen, weil er nicht mit sich reden lässt. Ich habe seit dem ich in der Wohnung bin nur Theater mit ihm. Er hat mir auch persönlich am 04.11.09 gesagt, dass er meine Klagerrei wegen Schimmel satt hat und es besser wäre, wenn ich ausziehen würde. Ist die Kündigung per Einschreiben Rückschein vor Gericht gültig ?????

6 Kommentare zu „Kündigungschreiben verweigert”

edy Experte! 02.02.2010 15:29

Hallo sunny25378 ,
Wenn das Schreiben an den VM gerichtet
war, er aber die Annahme verweigert,
dann ist dies doch ein sehr guter Beweis
das die Kündigung bei ihm ankam.
Wie die schriftliche Kündigung bei ihm
ankommt ist nicht von Belange.
Und in der Erinnerung stand doch das ihr
ihm die Kündigung schon geschickt hattet ?

lg
edy

sunny25378 02.02.2010 17:11

Hallo edy,
danke für deine schnelle Antwort. Weisst du ob es da irgendeinen § dazu gibt ? Im Mietrechtgesetz habe ich dazu nichts gefunden. Ja in der Erinnerung hatte ich sogar die Seriennummer von dem Einschreiben mit angegeben.

edy Experte! 02.02.2010 17:47

Hallo sunny25378,
siehe mal bei "google"
Wohnungskündigung Zustellung ( usw.)
Zugestellt ist wenn der Brief im Briefkasten
ist( nachweisbar durch Postbote,oder Zeuge),
Aber du hast sogar den Beweis durch die
Verweigerung.

lg
edy

Berthelstal Experte! 02.02.2010 18:59

Es ist leider so, das bei der Annahmeverweigerung Ihres Briefes dem Vermieter die Kündigung nicht zugegangen ist. Ein Grund hierfür könnte sein, daß er möglicherweise annahm, das Sie schon wieder wegen des Schimmels schreiben. Als Beweis ist Ihnen der ungeöffnete Brief mit dem Postvermerk zurückgesandt worden. Das war Mitte November. Bis zum Kündigungstermin 1.12. hatten Sie noch Möglichkeiten ihm die Kündigung auf anderen Wege zuzustellen. Das haben Sie jedoch erst Wochen später mit Ihrem Erinnerungschreiben getan und hat es sofort akzeptiert. Ob sich ein Rechtsstreit auszahlt, würde ich bezweifeln wollen.

sunny25378 02.02.2010 21:03

hätte er den Brief angenommen würde er wissen ob es wegen dem Schimmel oder der Kündigung gewesen ist. Wenn er kein Interesse an den Problemen seines Vermieters zeigt ist er selber schuld meines erachtens. Es kann ja nicht sein, dass ich dafür verantwortlich bin, dass er den Brief nicht angenommen hat. Schließlich hätte er sich ja auch mal telefonisch melden können um nachzufragen. Als er die Miete im Dezember haben wollte, ist er auch direkt vorbei gekommen und hat nach gefragt. Er hat sogar den Schimmelbefall uns in die Schuhe schieben wollen, obwohl er uns verschwiegen hat dass die Vormieter sich auch schon beschwert hatten. Wie gesagt ich wohne seit nicht mal einem Jahr in der Wohnung und nur Theater.

Berthelstal Experte! 03.02.2010 10:17

Sie haben schlechte Karten; auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen. Ihr weiteres Vorgehen bestimmen Sie schon selbst. Das war nur meine Meinung.

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