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Keumaster hat diese Frage gestellt
Hallo Leute!
Meine Situation:
Aufgrund eines Studiums bin ich umgezogen und habe seit dem 29.09.08 zusammen mit meiner Freundin eine Wohnung bei einer Genossenschaft in Braunschweig gemietet. Nach mehreren Problemchen mit der Wohnung bzw. der Genossenschaft (falsche Angaben zur Abrechnung der Betriebskosten, Feuchtigkeit und Zugluft durch undichte Fenster, nachträgliches Verbot bestimmter Fußbodenbeläge, fehlende elektrische Schutzleiter...) kommt jetzt der Kracher.

Seit Einzug steht mir eigentlich ein Dachgeschossraum zu, welchen ich auch gerne nutzen würde. Dieser ist bereits seit dem 29.09.08 von einem anderen Mieter belegt. Dies wurde auch auf dem Übergabeprotokoll so festgehalten und sollte sofort behoben werden... nachdem ich brav knapp zwei Wochen gewartet hatte bis etwas passiert (bzw. ich das Übergabeprotokoll tatsächlich ausgehändigt bekommen habe und selbst überprüft habe, dass der besetzte Dachgeschossraum aufgenommen wurde), habe ich eine schriftliche Meldung von Mängeln der Genossenschaft zugeschickt. Zwei Wochen Später erhalte ich dann eine "Antwort" in Form einer Mahnung aller Mieter des Hauses dafür Sorge zu tragen, dass der Dachgeschossraum geräumt wird. In dem Schreiben wird drauf hingewiesen, dass eine Fremdfirma zum 01.11.08 sonst mit der Räumung beauftragt wird und die Kosten auf ALLE Mieter umgelegt werden.

Heute nach einer - nicht schriftlich - gewährten Frist meinerseits ist absolut nix passiert. Der Dachgeschossraum ist nur noch voller geworden... was ich für eine Frechheit halte.

D.h. für mich: Ich kann den Raum nicht nutzen, mein Wohnzimmer steht voll mit Sachen, die ich im Dachboden einräumen wollte und zudem musste ich den Kaufabschluss und die Lieferung meiner Wohnzimmermöbel verschieben, wodurch sich in der Zwischenzeit der Preis nennenswert erhöht hat.
Fazit: Ich habe kein voll nutzbares Wohnzimmer, Zeit für Telefonate, Sprechstunden und Schreiben aufwenden müssen (obwohl ich zu den Geschäftszeiten der Genossenschaft eigentlich hätte arbeiten sollen) und ich zahle seit fast 1 1/2 Monaten für etwas, was ich nicht benutzen kann (den Dachgeschossraum).

Meine Frage: Habe ich zumindestens einen Anspruch auf Mietminderung? Auch nachwirkend? Ich würde nämlich gern so schnell wie möglich ein Schreiben aufsetzen.

3 Kommentare zu „Mietobjekt nicht voll nutzbar - Mietminderung???”

Feffek Experte! 13.11.2008 16:11

Hi Keumaster,

Ist der Dachgeschossraum auch Bestandteil in deinen Mietvertrag (d.h. vertraglich unmissverständlich schriftlich fixiert)?

Enthält dein Mietvertrag Angabe von m² zur Wohnfläche und zum Dachgeschossraum?

Beinhaltet deine Grundmiete beide m²-Flächen oder wird diese nur auf die Wohnfläche angesetzt?

Gruß Feffek

Keumaster 14.11.2008 14:05

Hallo Feffek!
Also es sind nur konkrete m²-Zahlen zur Wohnfläche (Wohnung) angegeben. Es ist aber festgehalten, dass die Wohnung aus 2 1/2 ZKB, Flur und seperatem Abstellraum besteht.

Zusätzlich steht im Mietvertrag, dass der weitere Zustand der Räume/Wohnung im Übergabeprotokoll festgehalten wird.

Eine m²-Miete ist nicht angegeben, da nur "pauschal" für alle o.g. Bestandteile des Mietobjekts eine Nutzungsgebühr erhoben wird.

Zudem sei angemerkt, dass seitens der Genossenschaft mir immer die Absicht angezeigt wurde mir den Dachbodenraum Nr.11 zu überlassen (da sie diesen bereits mit meinem Namensschild etc. versehen haben).

Also wieviel als Mietminderung bzw. Gutschrift gewährt wird ist für mich nicht alzu entscheidend. Mir ist eher wichtig, ob ich überhaupt einen Anspruch darauf hätte, da jeder Bewohner einen Abstellraum hat, außer ich und derjenige der meinen besetzt hat (der hat zwei...). Wodurch ich jetzt nicht weiß wohin mit meinen Sachen.

Oder kann ggf. direkt gegenüber dem Mieter der meinen Raum besetzt etwas unternommen werden?

Feffek Experte! 26.11.2008 13:25

Moin Keulmaster,

generell sind die Angaben in deinem Mietvertrag bindend, aber mit deinem Zitat - Zusätzlich steht im Mietvertrag, dass der weitere Zustand der Räume/Wohnung im Übergabeprotokoll festgehalten wird. - => hast du dir die Antwort selber gegeben! *smile*

Dadurch dass der Mietvertrag explizit auf das Übergabeprotokoll verweist, worin dir das Recht zur Nutzung des Dachbodenraum eingeräumt wird, steht dieser Dir zu alleinigen Nutzung auch zur Verfügung. Folglich muss die Genossenschaft dafür Sorge tragen, dass dieser für dich freisteht und nicht von anderen Mieter/Nachbarn benutzt wird.

Vorschlag: Schreiben an die Genossenschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich nun letztmalig an Sie und darf Sie eindringlich darum bitten, dafür Sorge zutragen, dass der mir zustehende Dachbodenraum Nr.11 zur Verfügung gestellt wird. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist die Nutzung des in rede stehenden Dachbodenraum Bestandteil unserer mitvertragliche Vereinbarung.

In Ihrem Schreiben vom XXX teilten Sie den Mietern des Hause XXX mit, dass die Räumung des Dachbodenraumes zum 01.11.2008 über eine Fremdfirma erfolgen würde und die daraus resultierenden Kosten auf alle Mieter umgelegt werden. Bekanntlich erfolgte keine Räumung des Raumes entweder durch eine Fremdfirma oder des jeweiligen Nachbarn der diese ggw. besetzt.

Des Weiteren möchten ich mitteilen, dass ich mich an Kosten - die im Zuge einer Räumung durch eine von Ihnen zu beauftragende Fremdfirma entstehen - ablehne. Zur Begründung sei gesagt, dass die Nutzung des Raumes mir mietvertraglich zusteht und ich nicht noch für dessen Räumung Kosten tragen muss. Gemäß aktueller Rechtsprechung kann bezweifelt werden, dass überhaupt anteilige Kosten von mir für die Räumung verlangt werden kann.

Zur Klärung des v.g. Sachverhaltes erlauben wir uns, Ihnen eine Frist bis zum XXX (3 Wochen) zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist, werden wir uns leider gezwungen sehen rechtlich Beistand in Anspruch zu nehmen. Wir hoffen jedoch - im beiderseitigen Interesse- auf dieses Mittel verzichten zu müssen.

..

So oder so ähnlich würde ich das letztmalige Schreiben an die Genossenschaft aufsetzen.
Sollte erneut nix unternommen worden sein, wende dich an den örtlichen Mieterverein auch in Hinblick auf eine Mietminderung bzgl. der fehlenden Nutzfläche.

Mietminderung umzusetzen bei nicht klar definiten Kosten in Bezug auf m² = ? ist schwer. Sofern du dieses Mittel dennoch ziehen möchtest, dann würde ich ersten Step nicht mehr als 5 % veranschlagen (beachte die Fläche Dachboden zum Wohnraum). Da dir die Mietminderung nicht so unbedingt wichtig ist, warte die Frist ab und lasse die Mietminderung dann ggf. über den Mieterverein lauf (rechtlich sicherer und auch effektive als wenn du es machen würdest).

Gruß
Feffek

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