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data100data100 Profi hat diese Frage gestellt
Hallo,

Hier die wichtigsten Angaben. Die Nebenkostenabrechnung für 2010 wurde mir am 22..11.2011 zugestellt. Eine Korrektur der Abrechnung erhielt ich am 08.12.11. Mit Schreiben vom 30.11.11 sowie vom 12.12.11 habe ich Fotokopien der Unterlagen der Betriebskostenabrechnung 2010 angefordert da eine Belegeinsicht vor Ort nicht zumutbar ist. Die Immobilienverwaltung befindet sich in einer anderen Stadt (cir. 35 km von mir entfernt).
Die Immobilienverwaltung teilte mir am 12.12.11 mit dass Augrund der bevorstehenden Jahresabschlüsse die Bearbeitung meines Einspruches erst im Januar erfolgen kann. Die Betriebskostenabrechnung 2010 haben sie bis zur Beantwortung meines Schreibens zurückgestellt. Seitdem warte ich noch immer auf die Belege.

Nun meine Fragen:

1.) Kann sich die Immobilienverwaltung eigentlich mit dem versenden der
Fotokopien der Belege ewig Zeit lassen ? Welche Fristen gelten hier ??

2.) Können mir irgendwelche Nachteile entstehen wenn ich die Belege nicht
noch mal mit Fristsetzung anfordere ???

3.) Ich habe gegen die Betriebskostenabrechnung noch keinen Widerspruch
eingelegt da mir wie oben beschrieben die Fotokopien der Belege zur
Prüfung noch nicht zugegangen sind. Wann endet die Frist um noch
Widerspruch einlegen zu können ??

3 Kommentare zu „Eine spezielle Frage zu Fristen wegen einer Betriebskostenabrechnung”

Forseti Experte! 01.03.2012 13:28

Heißt das tatsächlich ca. 35 km oder ist da eine Null vergessen worden?

Ich kann mich nämlich als Mieter nicht auf Unzumutbarkeit berufen, wenn die Entfernung zum Büro des Vermieters selbst mit dem Fahrrad erreichbar ist.

data100data100 Profi 01.03.2012 22:48

@ Forseti

Nein das sind ungefähr 35 km mit dem Auto. Aus dem obigen Link von Berthelstal:
Müsste der Mieter jedoch bspw. zu einer in einem anderen Ort ansässige Hausverwaltung fahren, um dort die Belege einsehen zu können, so ist dies in aller Regel unzumutbar. Und die Hausverwaltung hat ihren Sitz in einer anderen Stadt. Also ist hier kann man in diesem Fall von einer Unzumutbarkeit ausgehen zumal die Hausverwaltung gegen die Auforderung von Fotokopien der Belege nicht widersprochen hat. Ging wohl schlecht denn ich habe den entsprechenden Gerichtsurteilpassus mit dazu geschrieben.

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