Berthelstal 01.03.2012 07:56
Forseti 01.03.2012 13:28
Heißt das tatsächlich ca. 35 km oder ist da eine Null vergessen worden?
Ich kann mich nämlich als Mieter nicht auf Unzumutbarkeit berufen, wenn die Entfernung zum Büro des Vermieters selbst mit dem Fahrrad erreichbar ist.
data100data100 01.03.2012 22:48
@ Forseti
Nein das sind ungefähr 35 km mit dem Auto. Aus dem obigen Link von Berthelstal:
Müsste der Mieter jedoch bspw. zu einer in einem anderen Ort ansässige Hausverwaltung fahren, um dort die Belege einsehen zu können, so ist dies in aller Regel unzumutbar. Und die Hausverwaltung hat ihren Sitz in einer anderen Stadt. Also ist hier kann man in diesem Fall von einer Unzumutbarkeit ausgehen zumal die Hausverwaltung gegen die Auforderung von Fotokopien der Belege nicht widersprochen hat. Ging wohl schlecht denn ich habe den entsprechenden Gerichtsurteilpassus mit dazu geschrieben.