smile30625 14.09.2009 14:22
Hallo,
die Miete ist am 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Da es sich daher um eine sog. Kalenderfälligkeit handelt, geraten Sie ab dem 4. Werktag automatisch in Schuldnerverzug, was den Vermieter zur Einschaltung eines Rechtsanwalts und/oder zur Klagerhebung berechtigt.
Zur Ordnungsgemäßheit der Betriebskostenabrechnung kann ich keine Aussage treffen, da mir diese nicht vorliegt. Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Viele Grüße
smile
Stefen2 14.09.2009 21:57
Hallo,
erstmal danke für deine Antwort smile.
Die Forderung kam erst 1 Jahr später, da die Vermieterin sonst immer gründlich war hat mich das schon gewundert. Die Forderung, was ja auch in Ordnung ist, kam erst als ich meine Nebenkostenabrechnung gefordert habe!