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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Steuerberater haftet für Verspätungszuschläge

Gibt ein Steuerberater schuldhaft eine Steuererklärung seines Mandanten zu spät ab, hat er ihm die anfallenden Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen zu erstatten.

Urteil des OLG Düsseldorf
23 U 121/02
Handelsblatt vom 24.09.2003

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