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Steuerberater haftet für Verspätungszuschläge
Gibt ein Steuerberater schuldhaft eine Steuererklärung seines Mandanten zu spät ab, hat er ihm die anfallenden Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen zu erstatten.
Urteil des OLG Düsseldorf
23 U 121/02
Handelsblatt vom 24.09.2003