Susanne
Das ich jetzt Kosten in Höhe von insgesamt € 270 nachzahlen muß und er die volle Kaution samt Zinsen bekommt?[/quote:cf16e]
Wenn der Schadenersatz von 270.-€ während Deiner alleinigen Mietzeit angefallen ist, ist das richtig.
Hat er überhaupt noch Anrecht auf die Kaution, nach er sich hat schr. aus dem Mietvertrag austragen lassen? Die Kaution wurde damals von dem Vater meines Ex gesponsert - spielt das ggf. auch noch eine Rolle?[/quote:cf16e]
Ich dachte wirklich bis jetzt, es gibt keine dummen Fragen....Dein Ex hätte damals auch die gesamte Kautionshöhe von Dir fordern können!!!
Joedus
Danke @ Susanne.
Rano
Mal von der anderen, formellen Seite beleuchtet:
Der VM hat eine Sicherheit.
Es stand dem Ex frei, die Kaution ehemals zurückzufordern. Hat er aber nicht, und ist somit die Gefahr eingegangen, dass diese Kaution "untergeht".
Nun ist Auszugszeitpunkt und der VM macht (berechtigte) Ansprüche geltend. Warum sollte er sich also nicht von dem zur Verfügung stehendem Sparbuch = 'VM's Sicherheit' bedienen?
Du solltest auf jeden Fall versuchen, den Haftpflichtschaden noch geltend zu machen. Die Aussichten stehen nicht schlecht.
Menschliche Sicht: Ansonsten wäre es wohl nur fair, wenn DU die Forderung des VMs begleichen würdest (insofern in Deiner alleinigen Mietzeit enstanden). Schließlich hat Dir der Ex quasi ein zinsloses Darlehen gegeben, zu dem er nicht verpflichtet gewesen wäre.
Selbst wenn Du das nun vom Kautionssparbuch begleichst, könnte Dein Ex einen Anspruch Dir gegenüber geltend machen.
Gruß
Ralph
fin
Es düfte doch wohl klar sein, dass der die Kaution einfordern kann, der sie bei Einzug auch bezahlt hat. Zumal das Sparbuch noch auf den Namen Ihres Ex-Freundes lief, dürfte das wohl noch klarer sein.
Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung für den Schaden an der Hauswand gemacht haben, warum haben Sie denn dann bisher den Schaden nicht abgewickelt??
Der Vermieter hat daher einen berechtigten Anspruch gegen Sie und der hat nichts mit seiner Gebäudeversicherung zu tun! Den Schaden müssen Sie begleichen.