fin
Der Ausdruck "Nutzungsentgelt" ist etwas unglücklich ausgedrückt. Da niemand die Antenne nutzt, muss auch kein Nutzungsentgelt bezahlt werden. Was aber umgelegt werden kann, sind die Installations- und Anschaffungskosten für diese Antenne. Und zwar so lange bis diese abbezahlt sind. Auch Mieter, die diese Anlage nicht nutzen, müßten diese Kosten mittragen, da allein die Möglichkeit für sie besteht sich an diese Gemeinschaftsantenne anzuschließen. Ob sie das tun oder nicht ist dann nicht ausschlaggebend.
Ein ähnliches Beispiel wäre wenn Sie eine Wohnung mit Badewanne und Dusche gemietet haben, und der Vermieter dafür etwas mehr Miete nimmt als für eine Wohnung nur mit Dusche. Wenn Sie nun nicht einsehen, dass Sie mehr bezahlen müssen weil Sie beispielsweise nie baden, so müssen Sie trotzdem den Mehrpreis zahlen.
tollira
Ich wohne seit 2,5 Jahren in dieser Wohnung. Woher soll ich denn wissen, wann die anschaffungs- und Installationskosten abgedeckt sind. Ich glaube nur dass unsere Vermieterin Ihre Fahrtkosten zu Ihrem Haus hier (wohnt ca. 300km weiter weg) bezahlt haben möchte. Sie hat nämlich auch noch Familie hier die Sie regelmäßig besucht.
fin
Jeder Mieter hat ein Einsehrecht in die Einzel- und Gesamtrechnungen die Vermieter dann auf die Mieter umlegen. Sie können also das Einsehen in die Rechnung für die Gemeinschaftsanlage fordern.
Mit Verdächtigungen und Unterstellungen, die Vermieterin finanziere darüber die fahrten zur Verwandtschaft, kommt man nicht weiter und scheint etwas sehr weit hergeholt.
tollira
Danke für die Antworten!
Hat mir wirklich weitergeholfen.
Susanne
Also, die Anschaffungs und Installationskosten werden über eine Modernisierungsmieterhöhung abgedeckt, wenn vorher lediglich eine Gemeinschaftsantenne vorhanden war (kein Kabel, denn sonst ja auch keine Modernisierung) oder anders: der VM bietet den Mietern die Möglichkeit, verlangt dafür sein sog. Nutzungsentgelt, also ein Vertrag sep. zum Mietvertrag (Individualvereinbarung).
Im ersten Fall kann der VM nichts über die Nk abrechnen, im 2 Fall das, was mit dem M vereinbart ist. Ansonsten kann der Vm nur über die Nk abrechnen, was ihm per Rechnung zu Last fällt und für die Sat Anlage hat er keine regelmässigen Rechnungen-daher keine Abrechnung über die NK.