Gast
Hallo Anne,
wenn der Herd von Vermieterseite aus gestellt wurde, dann ist auch der Vermieter für Reparaturen zuständig. Ob er auch veraltete Geräte austauschen muss, weiss ich leider nicht.
Aber nur mal ein kleiner Tipp: Wenn eine Platte nicht mehr richtig funktioniert und eine andere schräg in der Halterung ist, dann muss das einfach repariert werden. Da kann sich auch kein Vermieter gegen wehren. Und wenn das Gerät wirklich schon 40 Jahre alt ist, dann wirds dafür auch garantiert keine Ersatzteile mehr geben, weil eben veraltet. Somit müsstest du dann auch einen neuen Herd bekommen, so wars bei mir jedenfalls. Der Vermieter hatte zwar einen Techniker zur Reparatur kommen lassen, aber dieser hat sich vor dem Gerät halb kaputt gelacht und gefragt, ob der Herd schon über Strom oder noch über Handkurbel läuft.
Also, einfach die Reparatur beantragen und dann sehen, wies weitergeht. Die steht dir in jedem Falle zu.
Gruß,
Heike.