Susanne
Er rechnet die Betriebskosten einmal jährlich ab. Für diese Abrechnung hält er 180.- der Kaution zurück, da offensichtlich eine Nachzahlung erwartet wird. Das ist vollkommen korrekt und dafür ist die Kaution auch da.
Kekskrümel
Ich danke dir für deine Erklärung.
Sollte aber die Nachzahlung geringer sein, bekomme ich doch die Differenz wieder zurück, oder?
(Ich kenne mich in solchen Sachen kaum aus, da es meine erste eigene Wohnung ist.)
Susanne
Ich nehme mal an, es handelt sich um die Abrechnung für 2005, weiterhin, das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Dann muss Dir bis zum 31.12.2006 die Jahresabrechnung für 2005 zugegangen sein.
Je nach Nachzahlung bekommst Du die Differenz zur einbehaltenen Summe zurück.
Kekskrümel
Ich danke dir für deine Erklärungen.
Jetzt bin ich etwas beruhigt.