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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich brauche mal eure Hilfe! Ich habe meine derzeitige Wohnung fristgerecht gekündigt. Jetzt habe ich von meinem Vermieter die Kündigungsbestätigung bekommen. Darin steht, was ich noch alles zu tun und zu lassen habe.

Unter anderem bezieht er sich auch auf die Kaution mit folgenden Sätzen:

"Die Abrechnung der Kaution erfolgt nach Vertragsende und nach vertragsmäßiger Wohnungsrückgabe, wobei wit einen Betrag von 180,00 Euro für die Endabrechnung einbehalten werden. Nach Vorliegen sämtlicher Betriebskostenabrechnungen, wie Wasser/Siel, Heizung, Warmwasser usw. erhalten Sie umgehend von uns eine Schlußabrechnung."


Nun meine Frage: Ist das rechtens so? Wieso soll ich für eine Betriebskostenabrechnung etwas zahlen? Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden?

Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus.
Stichwörter: endabrechnung + hilfe + kaution + brauche + dringend

4 Kommentare zu „Endabrechnung und Kaution, ich brauche dringend Hilfe!”

Susanne Experte!

Er rechnet die Betriebskosten einmal jährlich ab. Für diese Abrechnung hält er 180.- der Kaution zurück, da offensichtlich eine Nachzahlung erwartet wird. Das ist vollkommen korrekt und dafür ist die Kaution auch da.

Kekskrümel

Ich danke dir für deine Erklärung.
Sollte aber die Nachzahlung geringer sein, bekomme ich doch die Differenz wieder zurück, oder?
(Ich kenne mich in solchen Sachen kaum aus, da es meine erste eigene Wohnung ist.)

Susanne Experte!

Ich nehme mal an, es handelt sich um die Abrechnung für 2005, weiterhin, das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Dann muss Dir bis zum 31.12.2006 die Jahresabrechnung für 2005 zugegangen sein.
Je nach Nachzahlung bekommst Du die Differenz zur einbehaltenen Summe zurück.

Kekskrümel

Ich danke dir für deine Erklärungen.
Jetzt bin ich etwas beruhigt.

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