Berthelstal 06.10.2009 09:21
Wenn in Ihrem Mietvertrag ausdrücklich nur Wasser und Heizung aufgeführt ist, gilt das auch weiterhin.
Andernfalls hätte in Ihren Mietvertrag ein Hinweis auf die Betriebskostenverordnung sein müssen. So kann Ihr Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
Berthelstal 06.10.2009 12:28
Beachten Sie folgenden Link:
http://www.lr-online.de/tipps-und-trends/LR-Spartipps%3Bart12595,1942570