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pickartz hat diese Frage gestellt
In meinem alten Vertrag wurden Heizung und Wasser als NK aufgeführt, was auch mündlich von dem alten Vermieter bestätigt wurde. Wasser und Heizung wurde auch jahrelang über eine Wohnungsverwaltung so abgerechnet. Nur bei der jetzigen Abrechnung, die der neue Eigentümer selber machte, rechnete er alle anderen NK mit ab. Jetzt habe ich eine Nachforderung. Was ist rechtens ??

2 Kommentare zu „Nebenkosten im alten M-vertrag”

Berthelstal Experte! 06.10.2009 09:21

Wenn in Ihrem Mietvertrag ausdrücklich nur Wasser und Heizung aufgeführt ist, gilt das auch weiterhin.
Andernfalls hätte in Ihren Mietvertrag ein Hinweis auf die Betriebskostenverordnung sein müssen. So kann Ihr Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.

Berthelstal Experte! 06.10.2009 12:28

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