Aralis 07.02.2015 06:38
Der Vermieter muß auf subjektive Befindlichkeiten keine Rücksicht nehmen. Wo sollte das auch hinführen.
Sie hätten bei der Anmietung wissen müssen, dass das Haus in Straßennähe steht.
Auffordern können Sie natürlich immer. Wer nicht fragt, hat schon verloren.
Wenn Sie mit diesem Anliegen zu mir kämen, würde Sie rückwärts wieder rausschmeißen wegen
bundesdeutscher Vollkaskomentalität. Sorry!
forsetis 07.02.2015 10:14
Ganz neue Fenster entsprechen mit Sicherheit dem Stand der Technik und müssen garantiert nicht wegen Straßenlärm, der schon bei Besichtigung der Wohnung vorhanden war, ausgetauscht werden. Abhilfe könnten schwere Vorhänge von innen vor den Fenstern bringen. Oder man gewöhnt sich daran Ohropax Classic in die Ohren zu stopfen.
Rebekka_M 27.02.2015 08:49
Beschweren kannst Du Dich sicher.
Du musst den Vermieter auffordern dreifachverglaste Fenster einbauen, da hört man dann nichts mehr.
Adrea 04.03.2015 21:29
Üblicher vorübergehend erhöhter Verkehrslärm stellt für eine Wohnung innerhalb eines Stadtzentrums keinen Mietmangel dar»
Gericht: Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2012, Az. VIII ZR 152/12»
festgesetzte Mietminderung: 0%
Zeitschriftenfundstellen: GE 2013, 261; IMR 2013, 92; MDR 2013, 262; MietRB 2013, 65; NJW 2013, 680; NJW-Spezial 2013, 193; NZM 2013, 184; WuM 2013, 154; ZMR 2013, 269