Berthelstal 08.11.2009 09:57
Es gilt, das die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen ist. Das tritt normalerweise mit Beendigung des Mietvertrages ein. Wenn der Vermieter ohne Ihre Zustimmung vorher schon neue Schlösser eingebaut hat, können Sie nicht mehr den gemieteten Gegenstand nutzen und ab diesen Zeitpunkt sind Sie auch nicht mehr zahlungspflichtig.
Berthelstal 08.11.2009 09:58
Zusatz: Sie können auch Strafanzeige wegen Hausfriedenbruch androhen, hilft auch manchmal, bevor man zum Anwalt rennt.