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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe extern in einer Wohnungsanlage einen Tiefgaragenstellplatz angemietet. Nun wurde allen untersagt wegen Renovierungsarbeiten vom 04.10.05 bis zum 06.11.05 dort unsere Autos abzustellen. Ich habe im einem Brief den Vermieter angeboten mir als Entschädigung wegen Nutzungsausfall eine Monatsmiete zu überweisen. Bis jetzt, ca. 4 Wochen her, hat sich der Vermieter noch nicht gerührt.
Wer kennt sich hier rechtlich aus?
Liege ich damit richtig, daß mir 1 voller Monat Entschädigung wegen Nutzungsausfall zusteht, weil der alleinigen Zweck, nämlich mein Auto dort abzustellen, 100 % weggefallen ist?

0 Kommentare zu „Entschädigung wegen Nutzungsausfall”

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