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Meiki86 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe ein Problem. Seit einem halben Jahr ist meine Balkontür defekt. Sie ist nicht mehr zu schließen. Ich war als Mieterin immer sehr geduldig, aber nun hats mir gereicht und ich habe eine Mietminderung wegen Mägel angedroht... Frist 4 Wochen. Ich habe einfach auch Angst in der Wohnung, weil theoretisch jeder über den Balkon in meine Wohnung spazieren kann, da die Tür ja defekt ist. Somit habe ich auch mit Sicherheit keinen Versicherungsschutz... nun hat mein Vermieter aufgrund der Mängelanzeige und der Mietminderung eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten geschickt. Ist dies Rechtens? Er kann mich doch nur aufgrund eines triftigen Grunds kündigen oder??? Außerdem schreibt er auch noch, dass ich die Wohnung komplett weiss gestrichen übergeben soll, obwohl dies nicht im Mietvertrag vereibart wurde...

Vielen Dank für eure Antworten

2 Kommentare zu „Kündigung durch Vermieter ohne Grund rechtens?”

Balkonexperte Experte! 17.06.2011 20:20

Ohne Grund könnte Ihr Vermieter Ihnen nur kündigen, wenn Sie Mit Ihm allein in einem Haus wohnten (z.B. Einliegerwohnung http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_einlwhg.htm ). Dann wäre die Frist aber um 3 Monate verlängert.

Sonst gäbe es nur 3 mögliche Gründe für eine Kündigung, die ich hier aber nicht sehe:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_mehrfamhs.htm

Bladder Experte! 18.06.2011 12:55

Die Kündigung des Vermieters ist völliger Unsinn und nicht mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang.

Eine Mietminderung braucht man nicht androhen, sie findet per Gesetz statt (§536 BGB). Eine Fristsetzung ist nicht notwendig.
In Ihrem Fall könnten Sie ab der ersten Meldung des Mangels die Miete mindern.

Des weiteren könnten Sie eine Selbstvornahme durchführen, wenn der Vermieter sich bockig zeigt. :)
Dazu den § 536a BGB ansehen.

Insgesamt ist aber ein Vorsprache bei einem Mieterverein oder Fachanwalt anzuraten.

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