Balkonexperte 17.06.2011 20:20
Ohne Grund könnte Ihr Vermieter Ihnen nur kündigen, wenn Sie Mit Ihm allein in einem Haus wohnten (z.B. Einliegerwohnung http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_einlwhg.htm ). Dann wäre die Frist aber um 3 Monate verlängert.
Sonst gäbe es nur 3 mögliche Gründe für eine Kündigung, die ich hier aber nicht sehe:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_mehrfamhs.htm
Bladder 18.06.2011 12:55
Die Kündigung des Vermieters ist völliger Unsinn und nicht mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang.
Eine Mietminderung braucht man nicht androhen, sie findet per Gesetz statt (§536 BGB). Eine Fristsetzung ist nicht notwendig.
In Ihrem Fall könnten Sie ab der ersten Meldung des Mangels die Miete mindern.
Des weiteren könnten Sie eine Selbstvornahme durchführen, wenn der Vermieter sich bockig zeigt.
Dazu den § 536a BGB ansehen.
Insgesamt ist aber ein Vorsprache bei einem Mieterverein oder Fachanwalt anzuraten.