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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe bei Abschluss [/b:7d0db]des Mietvertrags mit meinem Vermieter mündlich vereinbart, dass bei durschnittlichem Stromverbrauch, der Vermieter die Kosten hierfür übernimmt.[/b:7d0db]

Nun habe ich eine Rechnung seitens des Vermieters bekommen, wo ich aufgefordert werde 385€ Strom und 155€ Wasser zu begleichen. Da alles über seinen Namen läuft hat er mir nur Kopien gesendet wo er diverse Felder unkenntlich gefärbt hat ?!

Die Berechnung ist für mich nicht nachvollziehbar, da ich vom 15.1.06 bis 30.4.07 dort gewohnt habe und die Rechungen vom 1.Mai 05 bis 3.Juli 06 datiert sind. Wie kann er vom Juli 06 bis zum Mietende diese Beträge berechnen(Schätzung?)
Desweiteren kann ich die mündliche Vereinbarung bei Gericht verwerten(hatte leider kein Zeuge)?

Bitte um Hilfe da er mir eine Frist zum 13.Juli gesetzt hat, ansonsten gerichtliches Mahnverfahren und er hat zusätzlich eine Elternbürgschaft!

Danke für jede Hilfe!!!
Stichwörter: mündliche + vereinbarung + vermieter

1 Kommentar zu „mündliche Vereinbarung mit Vermieter”

Der_Mario Experte!

Was ist im Mietvertrag (schriftlich) vereinbart bzgl. Nebenkosten?

Wie ist der Abrechnungszeitraum geregelt? Normalerweise ist das das Kalenderjahr! Und nach Ablauf des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter ein Jahr Zeit für die NKA. Wenn dann keine Abrechnung erstellt ist, sind die Forderungen normalerweise verjährt.

In diesem Fall ist das für mich auch sehr unübersichtlich.

Leg Widerspruch gegen die Abrechnung ein und fordere ihn auf, die Kosten korrekt aufzuschlüsseln.
Nur belegbare Kosten dürfen umgelegt werden; Berechnungen, die auf Schätzungen basieren, sind unzulässig!

Bzgl. der mündlichen Vereinbarung wirst Du allerdings schlechte Karten haben, wenn es dafür keinen Zeugen gibt.

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