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Skateboardanlage
Ist in der Nähe des Wohnhauses eine Skateboard-Anlage errichtet worden, die bis 22:00 Uhr betrieben wird, Musik und Rollgeräusche teilweise auch die zulässigen Lärmwerte überschreiten, kann die Miete um 5 % gemindert werden. dass der Vermieter diese Anlage nicht errichtet hat und auch nichts gegen diese Anlage unternehmen konnte. ist unerheblich. (AG Emmerich, Az. 9 C 72/00)