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Futurama24 hat diese Frage gestellt
Hallo

ich habe eine Frage. Ich bin vor kurzem in eine Erdgeschoßwohnung gezogen. Jetzt im Winter ist diese eiskalt, ich kann schon meinem Atem sehen so kalt. Die Nachtspeicherheizung kann ich nicht nutzen, da ich ALG 2 beziehe und nur 29 euro Heizkosten bekomme. Das deckt sich nicht , weil diese Heizung zuviel Strom verbraucht. Hätte ich das recht die Wohnung fristlos zu kündigen, denn ich will so schnell wie möglich da raus, es ist nicht auszuhalten.
Über Antworten freue ich mich sehr..Danke im Voraus

Peter
Stichwörter: fristlose + kuendigung

1 Kommentar zu „Erdgeschoß Wohnung eiskalt”

AMAyer Experte! 19.12.2008 08:32

Wenn es in Ihrer Whg wirklich so kalt ist, dann kann unter Umständen ein Mangel an der Mietsache vorliegen! Ein Mangel an der Mietsache muss der VM auf seine Kosten beseitigen bzw. der Mieter hat das Recht die Miete zu mindern.

Also falls Ihre Heizung defekt wäre, könnten Sie nach fruchtloser Aufforderung an den VM die Miete mindern!

Eventuell ist Ihre Heizung defekt?

Andreas Mayer

PS
der VM wird die Mietminderung sicherlich verschmerzen können, da VM Knechte des Geldes der Macht sind

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