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Bitte nachsehen ob Sie nicht eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung bekommen haben. Diese ist rechtens wenn die Abrechnung eine hohe Nachzahlung ausweist. Eine Erhöhung der Kaltmiete kann es dadurch nicht geben. Also bitte Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung nicht vermischen.
Eine Nebenkostenvorauszahlung kann der Vermieter mit jeder Mietpartei so aushandeln wie er will und wie die Mieter zustimmen. Daher ist alles möglich.
Susanne
Grundsätzlich wird ja nicht die Miete erhöht, sondern die Nebenkostenvorauszahlung. Wenn Ihr eine Abrechnung bekommt, handelt es sich dann um vereinbarte Nebenkostenvorauszahlung.
Weiterhin kommt es auf die Vereinbarungen zu den Nebenkosten im Mietvertrag an. Das BGB sagt, wenn hier nichts weiter vereinbart wird, wird nach qm abgerechnet. Dabei können natürlich die Kosten für eine 4-köpfige Familie, die in einer kleinen Wohnung wohnt niedriger sein als die Kosten einer Einzelperson in einer grossen Wohnung.
I.d.R. werden Wasserverbrauch bei nicht verbrauchsgerechter Abrechnung und die Müllkosten nach Personen umgelegt. Wenn hier bei o.g. Konstellation nach qm abgerechnet würde, nennt man das "unbillig". Dagegen kann der schlechtergestellte Mieter beim VM Einspruch einlegen.
Wegen mangelnder Angaben kann ich erst mal zu Deinem Problem nichts weiter schreiben.