Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Freundliche und rechtskundige Menschen,

aus beruflichen Gründen, denen aber eine zeitliche Befristung zugrunde liegt, musste ich meine Heimatstadt verlassen und damit auch meine Wohnung, die ich zu besagtem Zeitpunkt gerade mal sechs Monate bewohnt hatte. Wegen nicht unerheblicher Umzugs- und Renovierungskosten bei dem damaligen Umzug, habe ich meinen Vermieter um die Erlaubnis gebeten, mir eine Genehmigung für eine Untermiete zu erteilen, um die Wohnung zu halten.

Er sandte mir einen "Vertrag über befristete Untermieterlaubnis" zu.
In diesem Vertrag gestattete er mir 1.) die Untervermietung eines Raumes, 2.) zu einem Untermietzuschlag i.H.v. 10% der Kaltmiete zusätzlich zu der regulären Miete monatlich und 3.) will er desweiteren 5 Euro mehr monatlich an Nebenkosten haben und 4.) das ich akzeptiere, dass ich für das gesamte Jahr 2007 damit einverstanden bin, dass die Nebenkosten für zwei Personen abgerechnet werden.

Nun, insgesamt kommt mir das nicht besonders kulant vor.
Gerade weil ich mich für einen begrenzten Zeitraum nicht in meiner Wohnung aufhalte, habe ich ja ein Interesse an einer Untervermietung.
Die Wohnung wird faktisch und damit vertragsgemäß auch immer nur von einer Person genutzt. Es ist mir nicht verständlich, wieso ich deshalb für zwei Personen bezahlen soll.

Es ist so, dass ich bei meiner aktuellen Preisgestaltung für die Untermiete keinen Zuschlag für Möblierung etc mehr nehmen kann, aufgrund des Untermietzuschlags meines Vermieters. Durch meine Renovierungsleistungen und das Einbringen meiner Möbel hat die Wohnung eine Aufwertung erfahren. Ich hafte nun für die Mietzahlung des Untermieters, dafür dass er meine Sachen ordentlich behandelt und letztlich gegenüber dem Vermieter für die Unversehrtheit der Mietsache.
Mir ist nicht klar, an welcher Stelle nun mein Vermieter meint, es sei ein Zuschlag für ihn fällig.

Kann mir hier vielleicht jemand sagen, ob ich tatsächlich verpflichtet bin, in dieser Form darauf einzugehen? Muss ich diesen Zuschlag zahlen und die erhöhten Nebenkosten und kann der Vermieter seine Genehmigung hiervon abhängig machen?

Außerdem bin ich dankbar für Tipps hinsichtlich eines Untermietvertragsformulars. Wie konkret bzw. ausführlich sollten Inventarlisten sein? Auf was sollte man noch dringend achten?

Herzlichen Dank schon mal an dieser Stelle für Hinweise und Antworten.

Anna









0 Kommentare zu „Erlaubnis zur Untervermietung abhängig von Zuschlag?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.