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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich hab ja allerhand Probleme mit meiner DG Wohnung. Nachdem sie also im Winter eissig kalt ist ist sie natürlich im Sommer verdammt heiss. Gibts da auch ne Temperaturgrenze? Oder ist dem Bruzeln da nach oben kein Limit gesetzt?

Gruss Baerchichi
Stichwörter: hitze + dgwohnung

17 Kommentare zu „Hitze in der DG-Wohnung”

Stephanie

wir haben mit unserer Dachgeschosswohnung das gleiche Problem. Da dies bei beiden von uns die erste Mietwohnung ist, hatten wir keine Ahnung, dass wir letzten Winter so viel Energie an unsere Umwelt abgegeben haben. Aber jetzt im Sommer merkt man schon, wie schlecht isoliert ist. Die Wohnung hatte in den letzten Tagen 30Grad und der Ventilator ist im Dauereinsatz.
Auch wir wären für einen Rat dankbar.

Grüße,
Stephanie und Flo

alex29 Experte!

Hallo!

Wegen brütender Hitze in einer Dachgeschosswohnung kann keine Miete gemindert werden oder der Vm verpflichtet werden, irgendwelche baulichen Veränderungen zu unternehmen, die der hohen Hitzeentwicklung gegenwirken.
Kleiner Auszug aus der Berliner Morgenpost:

"Wer allerdings glaubt, wegen tropischer Temperaturen, Lärm und Gestank die Miete mindern zu können, hat sich geschnitten, wie Michael Roggenbrodt, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, betont. "Stadtüblicher Lärm ist kein Minderungsgrund, auch nicht im Hochsommer", sagt er. Hoffnungen auf finanziellen Hitzeausgleich können sich nach seinen Angaben lediglich Mieter machen, die von Baulärm oder Sanierungsarbeiten betroffen sind.
Schwitzende Autobahn-, Kneipen- oder U-Bahn-Anlieger gehen hingegen leer aus. "Wer in solchen Wohnungen lebt, muss in der Regel die Hitze ertragen oder sich eine andere Wohnung suchen", sagt Roggenbrodt."

Soviel dazu. Einzig für Büroräume, Praxisräume und Gaststätten-Vermietungen gilt, dass ein Temperaturunterschied von 6 Grad außen/innen vorherrschen muss. Ist das nicht, können solche Mieter fristlos kündigen.

Sprich: Ihr müsst weiter schwitzen, -dass sollte jedoch ein bekanntes Manko von DG-Wohnungen sein. Ich würde aber in jedem Fall empfehlen, für die Schlafräume / Kinderzimmer ein mobiles Klimagerät zu beschaffen. Die haben (auch die billigsten) einen Timer, den man einstellt, und dann läuft von z.B. 20 - 21 Uhr das Klimagerät und kühlt Räume bis 15 qm sehr gut herunter. Bei größeren Räumen ist die Wirkung geringer, dennoch spürbar. So ein Gerät kostet neu 199 Euro (Saturn, Media), und die Anschaffung lohnt sich sicherlich.
Gruß,
alex29

Gast Experte!

Danke für die Auskunft. Das DG Wohnungen meist wärmer sind als normale ist mir schon klar. Allerdings gibts da auch enorme Unterschiede was die Hitze betrifft. Und meine DG Wohnung ist z.B. im Winter eiskalt weil so schlecht isoliert und die Holzpanelle so auseinader sind daß man die Dachmatten sieht welche einfach nur lose auf die Panelle gelegt sind. Und da hier noch so einiges im argen ist und ich beschissen wurde werde ich keinenfalls noch ne Klimaanlage kaufen.
Würde ja nichtmal was sagen wenn die Innentemperatur der Aussentemperatur entsprechen würde. Aber innen ist leider wärmer als aussen <!-- s :-( --><!-- s :-( -->

ibellbet

Hallo,

also im Anwaltshandbuch Mietrecht von Lützenkirchen steht in der Mietminderungstabelle folgendes:

Dachgeschoss - Gebrauchsbeeinträchtigung der Wohnung im DG durch zu hohe Erwärmung in den Monaten Juni-August - Minderung um 10 %

Dies hat mal das Landgericht Berlin so entschieden.

Wohne leider auch im DG. Für meine 2 Kinder (4 und 5 Jahre) ist das Einschlafen nur schwer möglich. Habe Mietminderung angekündigt.

Gruß ibellbet

alex29 Experte!

Hallo,

also eine Bemerkung zu dem letzten Posting hier sollte erlaubt sein.

Bevor ich mich hinsetze und ein Schreiben an den VM aufsetzte und eine Mietminderung wegen der Hitze (auch und gerade im Kinderschlafzimmer) ankündige, flitze ich los und kaufe tatsächlich ein kleines Klimagerät für die 200 Euro. Eben der Kids wegen und nicht der Mietminderung wegen. Die hilft gegen die Hitze meines Wissens nach echt wenig!
Gruß,
alex29

Gast Experte!

Hallo,
eine fehlende Dachisolierung bringt nicht nur im Sommer Hitze mit sich. Im Winter wird es nicht richtig warm. Dagegen kann man natürlich ein Heizgerät kaufen. Toll. Und wer trägt außer der Anschaffungskosten für die Geräte die erhöhten Heiz- und Stromkosten??? Im Übringen bringen die billigen Klimageräte nichts. So eins hatte ich schon. Da muss man schon 500 - 1000 € ausgeben. Langfristig ist es jedenfalls sinnvoller, den Vermieter zu einer Mängelbeseitigung zu bewegen. Notfalls im Wege der Selbstvornahme und Einstellung der Mietzahlungen bis zum Rechnungsausgleich.

Gruß ibellbet

alex29 Experte!

Hallo ibellbet,

es geht mir in keinem Fall darum zu sagen was ein richtiges/weniger richtiges/geschweige falsches Vorgehen ist.
Natürlich ist der aufgezeigte Weg möglich - und damit EINE Möglichkeit.

Ich finde die Herangehensweise nur nicht sinnvoll. Wenn im Sommer die Hitze in der Bude steht, so dass die Kids nicht schlafen können, im Winter es zu kalt wird wegen fehlender Isolierung und die Kids dann noch womöglich frieren (wobei mir das Sommer-Argument genügt....), dann werde ich in dem Sinne tätig, dass ich etwas genau an dieser Sache direkt versuche zu unternehmen. Und das bedeutet an den Kids (und mir) orientiert tätig werde, und nicht an der Wohung orientiert. Dann fallen mir auf Anhieb zwei Möglichkeiten ein: Klimagerät oder Kündigung und Auszug.
So rigoros sehe ich das, weil es anders keinen Sinn macht - und zwar in meinem und im Sinne der Kids!
Wählt man Ihren eingeschlagenen Weg, dann scheint die Situation ja noch zumutbar zu sein.

Im Übrigen: Der Weg, selbst bauliche Veränderungen vorzunehmen ohne Einverstädnis des VM (so verstehe ich das hier von Ihnen) und die Kosten über nicht zahlende Mieten wieder hereinzuholen wird unweigerlich zur fristlosen Kündigung führen.

koenigstiger25

Hallo! Möchte gerne mal hier einhaken...

Denn ich möchte gerne in meine Mietwohnung (auch Dachgeschoss) eine Klimaanlage einbauen. Kein mobiles Gerät, sondern ein fest installiert, weil es mehr bringt. Muss ich dafür den Vermieter um Erlaubnis fragen oder kann ich das einfach so einbauen?

Die Installationsaufwendungen halten sich im Rahmen. Es sind 8 Löcher für die Befestigung zu bohren (4 innen, 4 außen) und ein kleiner "Durchbruch" an nicht sichtbahrer Stelle, der nach Auszug wieder zugegipst werden kann...

Danke schon mal für Eure Antworten...

Gruß

Gast Experte!

Also wenn du einen Durchbruch machen musst würde ich auf alle Fälle das Einverständniss des Vermieters holen, schriftlich. Wer weiss was sonst, wenn jemand die Stelle im nachhinein findet, auf dich zukommt. Von wegen nicht fachmänisch gemacht, wird feucht oder was einem sonst noch einfallen könnte. Ist ja nur zu deinem Vorteil dich 100% abzusichern.
Denkst du denn dein Vermieter würde das nicht erlauben?

koenigstiger25

Denkst du denn dein Vermieter würde das nicht erlauben?[/quote:9d00e]

Das weiß ich eben nicht. Bei uns auf dem Land "ticken die Uhren halt anders". Ne andere Wohnung habe ich wegen meines Wasserbettes nicht bekommen... <!-- s:? --><!-- s:? -->

Deshalb meine Frage ob ich für sowas zwingend die Erlaubnis des Vermieters brauche...

capo Experte!

Wenn der Durchbruch in einer tragenden Wand ist, wird es teuer, wenn es schief geht <!-- s :D --><!-- s :D -->

bauliche Veränderungen (ob kleiner oder großer Durchbruch) ist immer zu melden.

Nettes Beispiel: Ein Mieter war sein Kriechkeller zu niedrig. Also buddelte er außen und innen, was das Zeug hielt. Als er fat die nötige Tiefe erreicht hatte, kam "zufällig" der zuständige Techniker vorbei. Wegen Einsturzgefahr ist das Gebäude jetzt gesperrt worden. Nach einer Unterfütterung und einer Rechnung für den Mieter über einen 5stelligen Betrag, darf er jetzt wieder ins Haus...Wenn er es zahlen kann...

Die Sache mit Wasserbett ist ebenfalls ein statisches Prob. Ein Wasserbetteinbau muss aufgrund des Gewichtes bei älteren Häusern von einem Statiker genehmigt werden. Das sagt aber normalerweise ein WB-Verkäufer...

Gast Experte!

Der Durchbruch wäre auf keinen Fall in einer tragenden Wand und beläuft sich auf ein Bohrloch mit 3cm Durchmesser...

Das mit dem Wasserbett und der Statik ist schon richtig, aber in jedem nach 1950 (oder noch früher) erbautem Gebäude kannst Du problemlos ein Wasserbett aufstellen, sonst dürfte man das Objekt gar nicht bewohnen. Das Gewicht des Wasserbettes wird ja verteilt. Keiner macht sich Gedanken, wenn er 10 Leute zu sich einlädt und die auf "engem" Raum an einem Tisch sitzen, aber bei dem Wasserbett regen sich viele auf und das ist vom Gewicht bzw. der punktuellen Belastung viel geringer... <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Aber mir ging es ja um die Klimaanlage... <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

capo Experte!

Wenn das Wasserbett nicht dynamisch belastet wird... <!-- s :D --><!-- s :D -->

Trotzdem ist das der Durchbruch eine bauliche Veränderung. Sollte der Vermieter das nicht für gut befinden, musst du rückbauen. Solange das problemlos möglich ist, sagt kein Vermieter was.
Trotzdem würde ich den Vermieter darüber informieren.
Es muss ja nicht unbedingt chriftl sein und schaden kann es nicht. Der Vermieter wird meines erachtens vielleicht eine Übernahme bei Auszug vorschlagen...

koenigstiger25

Wenn das Wasserbett nicht dynamisch belastet wird... [/quote:c04b1]
Also doch noch mal den Statiker beauftragen... <!-- s :D --><!-- s :D -->


Ich werde meinen Vermieter mal anrufen! Dank Euch!

Darwin

Hallo...

Erstens ist jeder Durchbruch einer Wand genehmigungspflichtig.
Zweitens wird das Außengerät deine Klimaanlage vermutlich das Bild des Hauses optisch verändern.
Drittens ist zu klären, ob du bei Auszug die Umbauten rückgängig machen musst.
In dem Fall wirds für einen "nicht-Handwerker" schwierig.
An der Aussenwand besteht Grundsätzlich die Gefahr durch Feuchtigkeit. Also ist hier mit Gips o.ä. nicht viel zu machen. Desweiteren sind aussen die Löcher zu verputzen usw.
Sollte dein VM nicht auf Rückbau bestehen kannst du die Klima evtl gut deinem Nachmieter verkaufen <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Aber mal ernsthaft.... es würde sich Lohnen.
In 10 Jahren hat jedes Haus hier eh eine Klima.

Gruß Darwin

Gast Experte!

Hallo,

also im Anwaltshandbuch Mietrecht von Lützenkirchen steht in der Mietminderungstabelle folgendes:

Dachgeschoss - Gebrauchsbeeinträchtigung der Wohnung im DG durch zu hohe Erwärmung in den Monaten Juni-August - Minderung um 10 %

Dies hat mal das Landgericht Berlin so entschieden.

Wohne leider auch im DG. Für meine 2 Kinder (4 und 5 Jahre) ist das Einschlafen nur schwer möglich. Habe Mietminderung angekündigt.

Gruß ibellbet

LOL so ein scheiß[/quote:1dcb0]

Gast Experte!

Hallo,

also im Anwaltshandbuch Mietrecht von Lützenkirchen steht in der Mietminderungstabelle folgendes:

Dachgeschoss - Gebrauchsbeeinträchtigung der Wohnung im DG durch zu hohe Erwärmung in den Monaten Juni-August - Minderung um 10 %

Dies hat mal das Landgericht Berlin so entschieden.

Wohne leider auch im DG. Für meine 2 Kinder (4 und 5 Jahre) ist das Einschlafen nur schwer möglich. Habe Mietminderung angekündigt.

Gruß ibellbet

LOL so ein scheiß hier kann ja jeder dein Beitrag ändern LOL[/quote:69c28]

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