Berthelstal 28.02.2011 22:46
Wenn der vorgeschlagene 3. Nachmieter aus eigenen Interesse abspringt können Sie nicht die Schuld beim Vermieter suchen.
Da müssen Sie nun nochg einen 4. suchen.
Bladder 01.03.2011 05:55
Wenn die hier beschriebene Nachmietersucherei tatsächlich ein Bestandteil des Mietvertrages sein sollte, dann ist dies m.E. unwirksam. Der Vermieter darf zwar einen Mietinteressenten ablehnen, aber er muss dies begründen können. Einfach zu sagen: Der gefällt mir nicht, schickt noch weitere, iss nicht.
Das Mietrecht kennt nur die Nachmieterstellung, aber nicht eine Mannschaft von Auswahlkanditaten.
Der BGH hat sich dazu wie folgt geäußert:
"Bei der Prüfung der Zumutbarkeit müßten fernliegende Befürchtungen, bloße persönliche Antipathien und eine objektiv nicht begründete, negative Einstellung des Vermieters zu bestimmten Mieterkreisen unberücksichtigt bleiben.
Was hier beschrieben wird, kann eigentlich nur eine persönliche Absprache im Innenverhältnis der WG sein.
Zu der Frage der 4. Ablehnung nur so viel: Wenn man 3 ablehnen könnte, warum dann nicht auch 5 oder 10?
JohnDo 01.03.2011 21:26
Danke! Das hilft uns schon sehr weiter!