Gast hat diese Frage gestellt
Hallo !
Unsere Nebenkostenabrechnung von 2002 ist trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nachgebessert worden. Wir können keine Einsicht in Unterlagen nehmen, wir kennen keine Verbrauchswerte.
Auch der Mieterverein hatte bisher keinen Erfolg.
Wir wollen unser Recht nun natürlich einklagen, müssen wir trotzdem vorher einen Schiedsmann bestellen, obwohl unser Recht zur Überprüfbarkeit der Abrechnung eindeutig ist ? Vielen Dank im voraus