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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle miteinander,

folgendes Problem:
Ich habe im September[/b:8b91e] meinen Mietvertrag unterschrieben. Mietbeginn: November 2005.[/b:8b91e]

Damals wollte ich bei Vertragsunterschrift (September) den Schlüssel schon haben – man sagte mir aber, dass das schon Kosten verursachen würde und ich deshalb den Schlüssel vom Hausmeister zu Mitte Oktober kriege. Ich solle den Hausmeister einfach anrufen. Alles klar, kein Problem.

Also rief ich den Hausmeister im Oktober an und wir vereinbarten eine Schlüssel- / Wohnungsübergabe am 13. Oktober.[/b:8b91e]

Vorgestern (22.11.05) bin ich eingezogen – und was finde ich im Briefkasten? Eine Mahnung wegen Mietgeld für Oktober. (!)
Ich rufe den Laden an und die sagen mir, dass ich ja für den halben Oktober jetzt zahlen müsse ...
AHA?

Und warum? Weil ich die Wohnungsüberabe schon am 13.Oktober hatte ... Egal, wann ich dann wirklich erst eingezogen bin. Und ICH hätte den Hausmeister doch darauf hinweisen müssen, dass Mitte Oktober nicht der 13. Oktober ist. Weil ... dann ist ja ein halber Monat Miete fällig.

Ok. Bin ich jetzt uneinsichtig? Hat der Typ recht? Ich meine, ich hab hier gerade mal zwei Nächte geschlafen und soll jetzt für ‘nen halben Monat zahlen? Noch dazu, wenn man mir sagte, das wäre schon in Ordnung, wenn ich so um Mitte Oktober die Schlüssel kriege?

HILFE!!!!
Stichwörter: obwohl + eingezogen + halbe + monatsmiete

1 Kommentar zu „Halbe Monatsmiete, obwohl ich nicht eingezogen bin?”

Susanne Experte!

Mit der Annahme der Schlüssel hast Du die Wohnung angenommen und bist Mieter, daher ist die Mietforderung völlig korrekt, allerdings klärt man das vorher!!!
Ob Du schon dort wohnst oder niemals einziehen wirst oder was auch immer ist völlig irrelevant.

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