Wohnen und leben
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moerten hat diese Frage gestellt
hallo

ich bin vor 5 jahren aus der wohnung meiner exfreundin ausgezogen, dabei wurde ich auch ganz ordentlich aus dem mietvertrag rausgenommen. in der zeit wo sie allein da wohnte, hat sich der eigentümer geändert. sie musste vor zwei jahren eine zustimmungserklärung abgeben, dass die kaution an den neuen eigentümer übergeht. nun haben sich diese bei mir gemeldet, dass ich die erklärung auch unterschreiben muss, da ich damals 240 € von mein konto überwiesen hatte. die wohnung selbst wurde vor 1,5 jahren von meiner ex gekündigt und bis heute wurde keine kaution zurück gezahlt.

meine frage nun: wenn ich jetzt der erklärung zustimme, dass dieses geld weiterhin mein eigentum ist, werde ich dann automatisch mithaftbar gemacht, für eventuelle Schäden an der wohnung?
beispielsweise
schaden an der wohnung 2000€
mein anteil an der kaution beträgt 1/3 und ich muss nun diese 1/3 bezahlen, also 666,66€?

vielen dank im voraus

1 Kommentar zu „eventuelle haftungsübernahme”

forsetis Experte! 29.11.2015 14:57

In diesem Forum werden Ratschläge und Tipps zum Mietrecht gegeben. Fragen zum Schuldrecht sollten Sie besser einem Anwalt stellen, der ist für solche Rechtsauskünfte die einzig richtige Anlaufstelle.

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