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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben ein rieiges Problem:

Der Mieter über uns ist einer von der Sorte „Axt im Walde“. Er macht uns das Leben zur Hölle mit permanentem Lärm. Musik ( bassmäßig sehr extrem), Laufgeräusche, Türengeknalle und sehr laute Unterhaltungen. Das alles über Stunden und sehr oft auch in den Nachtstunden. Fakt ist: Wir haben versucht das Problem mit ihm zu klären – ohne Erfolg. Wir haben daraufhin eine Mängelanzeige beim Hausverwalter telefonisch angegeben. Es passierte nichts. Wir haben eine weitere Mängelanzeige Wochen später schriftlich abgegeben – mit dem Hinweis, die Miete bis zur Behebung des Problems um 20 % zu kürzen.
Das Problem an der Sache: Es handelt sich um eine Eigentumswohnanlage, im Haus leben 6 Mietparteien – alle mit unterschiedlichen Eigentümern die die Wohnungen fremd vermietet haben. Unsere Hausverwaltung kümmert sich nur um Haus & Hof und Mieterangelegenheiten. Nun meine Frage: Darf ich bei 2 erfolglosen Mängelanzeigen die Miete um 20 % kürzen, oder ist das zuviel? Von welcher Summe kürzt man, reine miete oder miete+NK ? Und ganz wichtig: Kann mich unser eigentlicher Vermieter dann kündigen, weil ich aufgrund dessen nicht die volle Miete zahle ?
Wir sind echt am Ende – hoffe, ihr könnt uns helfen !
Stichwörter: kündigung + lärm + minderung + extremer + wohnung

3 Kommentare zu „Extremer Lärm in Wohnung - Kündigung? Minderung? Hilfe !!!!!”

Deadleaf Experte!

Ich meine, Capo hätte dazu schon was geschrieben, dass bis zu 50% drinne sind.

Edit//[/b:80457]
Zitat Capo:
[/b:80457]
Übrigens: Nächtlicher Lärm, lautstarke Musik durch Wohnung im selben Haus berechtigen zu 50% (AG Braunschweig)[/quote:80457]

Gast Experte!

Hallo! Wir haben das gleiche Problem: Die Mieterin in unserem Haus hört laut Musik und zwar jeden Nachmittag und fast jeden Abend (besonders die Basstöne sind kaum zu ertragen)! Wir haben versucht, mit ihr zu reden. Resultat: Sie hat uns angeschrien und beschimpft. Meine Kollegin (Juristin) hat mir geraten, gleich die Polizei anzurufen, weil mit der Frau selbst das Problem nicht zu nicht zu lösen sei.

Oliver Curd Experte!

Hallo,

ja so bis 50 % geht

Lärmbelästigung (übermäßiger Lärm von Mitmietern)

AG Braunschweig, Urteil vom 03.08.1989 - 113 C 168/89 (9), WM 1990, S. 147 (Lautstarke Musik durch eine Wohngemeinschaft im selben Haus).
50 %
Kündigen ist nicht möglich, denn Vermieter muss die Mietsache in einem vertragsgemäßen Gebrauch halten, d.h. er muss dafür sorgen ,dass die Lärmbelästigung vermindert (aufhört) wird.

Als erstes ist die Hausverwaltung in der Pflicht, denn die sind laut WEG verpflichtet die Hausordnung umzusetzen,d.h. die müssen für Ruhe sorgen.

viel Erfolg

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