Deadleaf
Ich meine, Capo hätte dazu schon was geschrieben, dass bis zu 50% drinne sind.
Edit//[/b:80457]
Zitat Capo:
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Übrigens: Nächtlicher Lärm, lautstarke Musik durch Wohnung im selben Haus berechtigen zu 50% (AG Braunschweig)[/quote:80457]
Gast
Hallo! Wir haben das gleiche Problem: Die Mieterin in unserem Haus hört laut Musik und zwar jeden Nachmittag und fast jeden Abend (besonders die Basstöne sind kaum zu ertragen)! Wir haben versucht, mit ihr zu reden. Resultat: Sie hat uns angeschrien und beschimpft. Meine Kollegin (Juristin) hat mir geraten, gleich die Polizei anzurufen, weil mit der Frau selbst das Problem nicht zu nicht zu lösen sei.
Oliver Curd
Hallo,
ja so bis 50 % geht
Lärmbelästigung (übermäßiger Lärm von Mitmietern)
AG Braunschweig, Urteil vom 03.08.1989 - 113 C 168/89 (9), WM 1990, S. 147 (Lautstarke Musik durch eine Wohngemeinschaft im selben Haus).
50 %
Kündigen ist nicht möglich, denn Vermieter muss die Mietsache in einem vertragsgemäßen Gebrauch halten, d.h. er muss dafür sorgen ,dass die Lärmbelästigung vermindert (aufhört) wird.
Als erstes ist die Hausverwaltung in der Pflicht, denn die sind laut WEG verpflichtet die Hausordnung umzusetzen,d.h. die müssen für Ruhe sorgen.
viel Erfolg