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Veränderung des Bodenbelags
Ein Wohnungseigentümer darf den - zum Sondereigetnum gehörenden - Bodenbelag in seiner Wohnung entfernen und durch einen anderen Bodenbelag ersetzen.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 04.07.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 120/01, ZMR 2002, S.69.