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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

als Vermeiter einer 3ZKB Wohnung in einem 2FH hätte ich mal ne Frage an das anwesende Fachpublikum.

Meine Mieter sind mit der Frage an mich getreten, wo sie denn ihre neu gekauften Fahrräder wettergeschützt unterstellen könnten. (Zuvor hatten sie noch keine Fahrräder).

Unser Grundstück verfügt über einen kleinen Hof (ca.3x15m), welcher als Zufahrt zu unserer Garage dient. Neben der Garage geht ein kleiner Weg (ca.1,50x10m) zwischen Hauswand und Garage zum Garten (der von den Mietern nach Absprache mitbenutzt werden darf).

Die Garage ist nicht Bestandteil des Mietobjektes.

Zu diesem gehört zu diesem ein ca. 7m² "grosser" abschliessbarer Kellerraum der über das Treppenhaus zu erreichen ist.

Bin ich als Vermieter gesetzlich verpflichtet meinen Mietern einen Unterstellplatz bzw. generell einen Stellplatz für Fahrräder zur Verfügung zu stellen ? Oder kann ich auf Keller oder halt eben die Wohnung an sich verweisen ? Klar, der kleine Keller ist voll mit Kram was sich so ansammelt, aber das ist ja nicht mein Problem oder ?

Wie schaut es bei Nutzung der Wohung als Unterstellplatz mit verursachten Schäden (Macken in der Wand, Tür, etc..), Verschmutzung des Treppenhauses aus ? Kann ich diese dem Mieter gegenüber geltend machen sofern sich Nachweisen lässt, dass diese durch Ihn verschuldet wurden ?

Wäre sehr verbunden, wenn mir hier jemand Helfen könnte. Sollten Details oder weitere Infos nötig sein, bitte melden und nachfragen.

Vielen Dank
Grüße aus der Kurpfalz

Christian
Stichwörter: fahrrad + abstellplatz

2 Kommentare zu „Fahrrad Abstellplatz ?”

Susanne Experte!

Hallo zusammen,

als Vermeiter einer 3ZKB <a href="/k,wohnung.html">Wohnung</a> in einem 2FH hätte ich mal ne Frage an das anwesende Fachpublikum.

Meine <a href="/k,mieter.html">Mieter</a> sind mit der Frage an mich getreten, wo sie denn ihre neu gekauften Fahrräder wettergeschützt unterstellen könnten. (Zuvor hatten sie noch keine Fahrräder).

Unser Grundstück verfügt über einen kleinen Hof (ca.3x15m), welcher als Zufahrt zu unserer Garage dient. Neben der Garage geht ein kleiner Weg (ca.1,50x10m) zwischen Hauswand und Garage zum Garten (der von den Mietern nach Absprache mitbenutzt werden darf).

Die Garage ist nicht Bestandteil des Mietobjektes.

Zu diesem gehört zu diesem ein ca. 7m² "grosser" abschliessbarer Kellerraum der über das Treppenhaus zu erreichen ist.

Bin ich als <a href="/k,vermieter.html">Vermieter</a> gesetzlich verpflichtet meinen Mietern einen Unterstellplatz bzw. generell einen Stellplatz für Fahrräder zur Verfügung zu stellen ?
Nein[/color:8e717]Oder kann ich auf Keller oder halt eben die <a href="/k,wohnung.html">Wohnung</a> an sich verweisen ? [color=#FF0000:8e717]Ja[/color:8e717] Klar, der kleine Keller ist voll mit Kram was sich so ansammelt, aber das ist ja nicht mein Problem oder ? [color=#FF0000:8e717]Nein[/color:8e717]
Wie schaut es bei Nutzung der Wohung als Unterstellplatz mit verursachten Schäden (Macken in der Wand, Tür, etc..), Verschmutzung des Treppenhauses aus ? Kann ich diese dem <a href="/k,mieter.html">Mieter</a> gegenüber geltend machen sofern sich Nachweisen lässt, dass diese durch Ihn verschuldet wurden ? [color=#FF0000:8e717]Ja[/color:8e717]
Wäre sehr verbunden, wenn mir hier jemand Helfen könnte. Sollten Details oder weitere Infos nötig sein, bitte melden und nachfragen.
Vielen Dank
Grüße aus der Kurpfalz
Christian[/quote:8e717]

Ich habs mir mal einfach gemacht...

Christian68535



Ich habs mir mal einfach gemacht...[/quote:b4f5d]

LOL
kurz und knapp, aber hilfreich !

Danke Susanne <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

eben hatte ich noch ne Frage, die ist mir aber beim Tippen dieser Antwort wieder entfallen,..........ich werde alt. Wenn's mir wieder einfällt, schreib ich nochmal was.

Grüße aus der Kurpfalz
Christian

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