edy 22.05.2012 00:19
Hallo,
1.Es ist doch einer vorhanden.
2.er ist doch nur für Personen
3,möglich steht denn ein Krankentransport an?
lg
edy
tessieblau 30.05.2012 10:19
Moin Edy,
nein, es steht kein Krankentransport an. hatten aber vor 2,5 Jahren den Fall eines Noteinsatzes in unserem Haushalt (schwere Nierenkolik) und der Patient musste stehend ins EG fahren, weil niemand da war (und auch nicht durch Aushang ersichtlich war), der die Erweiterung hätte aufschließen können. Ferner haben wir im Baurecht gestöbert. Gem. des dort aufgeführten § 35 Abs. 1 muss in einem Wohnhaus unserer Höhe der Fahrstuhl in der Lage sein, u.a. auch Lasten zu transportieren. Nach meinem Rechtsverständnis sind auch sperrige Gegenstände als Lasten einzuordnen. Diese können aber nur unter Inanspruchnahme der Erweiterung transportiert werden.
Wir werden jetzt eine rechtliche Vorprüfung über einen Anwalt veranlassen und ggf. weitere Schritte gehen.
tessieblau 30.05.2012 10:21
noch ein Zusatz:
Der Fahrstuhl ist zugelassen für 6 Personen/450 kg Gewicht. Das deutet doch schon auf die Fähigkeit einer "Mischnutzung" hin.
GerdIsmaning 30.12.2018 12:57
Hallo Tessieblau,
Wir haben in unserer Wohnanlage das gleiche Problem wie vorab geschildert.
Hat zwischenzeitlich eure rechtliche Vorprüfung eine Antworten auf die offenen Fragen gegeben.
Für eine Mitteilung wäre ich sehr dankbar.
Grüße GerdIsmaning
GerdIsmaning 30.12.2018 12:57
Hallo Tessieblau,
Wir haben in unserer Wohnanlage das gleiche Problem wie vorab geschildert.
Hat zwischenzeitlich eure rechtliche Vorprüfung eine Antworten auf die offenen Fragen gegeben.
Für eine Mitteilung wäre ich sehr dankbar.
Grüße GerdIsmaning
GerdIsmaning 30.12.2018 12:58
Hallo Tessieblau,
Wir haben in unserer Wohnanlage das gleiche Problem wie vorab geschildert.
Hat zwischenzeitlich eure rechtliche Vorprüfung eine Antworten auf die offenen Fragen gegeben.
Für eine Mitteilung wäre ich sehr dankbar.
Grüße GerdIsmaning