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Fenstermodernisierung: Hinweispflicht des Vermieters zum Heiz- und Lüftungsverhalten

Nach Modernisierungsarbeiten, insbesondere dem Einbau neuer isolierverglaster Fenster, obliegt es dem Vermieter den Mieter auf ein zu änderndes Heiz- und Lüftungsverhalten hinzuweisen. Die Belehrung ist nicht in allgemeiner Form, z.B. an Hand einer Broschüre, sondern auf die konkreten Raumverhältnisse hin zu erteilen.

Landgericht Neubrandenburg, Urteil vom 02.04.2002, AZ 1 S 297/01, WM 2002, S. 309

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