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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo folgendes Problem:

Ich Wohne seid Anfang diesen Jahres in einer mietwohnung mit 56m². Am 12.12.2006 war Schlüsselübergabe. Mitte diesen Monats bekam ich von meinen Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006.
DOrt Inhalten sind Anteilig für den Zeitraum 12.12.2006 eine Kosten Aufstellung von: Betriebskosten für hausmeister, Allgemeinstrom etc. 44,44 (anteil auf 20Tage) und Heizkosten von 158,99 €. Die Heizkosten tteilen sich auf in: Betriebskosten für Heizung 41,27€ und ein Energiekostenübertrag von 117,72€ für Wasser/heizung. Ist diese forderung der Eniergiekosten berechtigt? ( Hat sich der Mieter dabei vielleicht meine unwissenheit ausgenutzt als er sagte: sie können schon im Dezember in die Wohnung. Miete brauchen sie erst ab 1.12007 zaheln?)
Das ist mein Problem. ist es mögliche bei einer berechtigten forderung. Eine Ratenzahlung zu vereinbaren? Denn diese abrechnung traf mich sehr unvorbereitet!)

Gruss Dennis
Stichwörter: 20343€ + nebenkosten

3 Kommentare zu „Nebenkosten 2006/ 12.12.06-31.12.06 203,43€”

Der_Mario Experte!

Ab wann läuft denn der Mietvertrag? Wenn der ab dem 01.01. läuft, kann der Vermieter soweit ich weiß keine Forderung für 2006 stellen, auch wenn Du kulanterweise schon vorher dort wohnen durftest.

Selbst wenn die Forderung berechtigt wäre, sind 203 € für nicht mal einen Monat ziemlich viel! Da würde ich mir die Belege zeigen lassen.

dachlatte

Der Beginn des Mietverhältnis ist auf den 01.01.2007 datiert. Am 12.12.2006 wurde die Wohnung abgenommen und übergeben!

Der_Mario Experte!

Dann verweigere die Zahlung mit dem Hinweis darauf, dass laut Mietvertrag das Mietverhältnis erst am 01.01. begonnen hat.

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