Der_Mario
Ab wann läuft denn der Mietvertrag? Wenn der ab dem 01.01. läuft, kann der Vermieter soweit ich weiß keine Forderung für 2006 stellen, auch wenn Du kulanterweise schon vorher dort wohnen durftest.
Selbst wenn die Forderung berechtigt wäre, sind 203 € für nicht mal einen Monat ziemlich viel! Da würde ich mir die Belege zeigen lassen.
dachlatte
Der Beginn des Mietverhältnis ist auf den 01.01.2007 datiert. Am 12.12.2006 wurde die Wohnung abgenommen und übergeben!
Der_Mario
Dann verweigere die Zahlung mit dem Hinweis darauf, dass laut Mietvertrag das Mietverhältnis erst am 01.01. begonnen hat.