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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
folgendes Problem: Wir haben in unserer Nebenkostenabrechnung den Pkt. Fensterwartung gefunden wo wir ca. 50€ zahlen sollen. Nun haben wir Einspruch eingelegt, da ja laut Internet die Wartung der Fenster nicht umlagefähig sind. Nach ca. 5 Monaten[/b:de588] (trotz 14tägiger Frist von uns) bekamen wir jetzt Antwort wo unser Einspruch abgelehnt wurde mit folgender Begründung:

"Ihr Mietvertrag wurde am 12.09.2003 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt regelte noch die Anlage 3 zu § 27Abs. 1der 2.Berechnungsverordnung (Pkt. 17) nicht einzeln benannt werden. Dies wird erst für Mietverträge, die nach dem 01.01.2004 geschlossen wurden, empfohlen, bei denen die Betriebskostenverordnung gilt. Ihr Mietvertrag gilt, in dieser Hinsicht, nach altem Gesetz. Im § 3 Pkt. 7 Ihres Mietvertrages ist die Umlegung neuer Betriebskosten geregelt. Unstreitig ist der Abschluss eines Wartungsvertrages für die regelmäßige Wartung der Fenster des Gebäudes (... zur ordnungsgeßen Erhaltung...).
Wartungskosten, die regelmäßig anfallen, sind regelmäßig umlegbar."[/i:de588]

Muß ich das so hinnehmen oder habe ich da irgendeine Möglichkeit was zu machen? Mir geht es in erster Linie auch nicht um die 50€, sondern geht mir die Hausverwaltung schon länger extrem auf die Nerven.

Danke für eure Mühen

MfG Bruno
Stichwörter: umlagefähig + fensterwartung

2 Kommentare zu „Fensterwartung doch umlagefähig?”

BK-Mann Experte!

Hallo

Zu den Betriebskosten gehören nicht:

Die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauches aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

Quelle:
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Betriebskosten%20Nebenkosten%20Vorauszahlung%20Pauschale%20Abrechnung%20Nachzahlung.htm


Und dann dies noch:

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0604/hauptmm.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0604/060409.htm

Meine Meinung: Ich würde die Fensterwartungskosten nicht bezahlen
Tipp: Mieterbund oder RA fragen [/b:38bb9]

Gruß

BK-Mann

Bruno

Hallo,

sorry für die späte Antwort---> war mal paar Tage weg

Erstmal Danke für die schnelle Antwort und die Links.
Ich habe nun wiederholt Einspruch eingelegt, gegen die Kosten der Fensterwartung, mal sehen was da raus kommt.

MfG Bruno

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