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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ende Januar bemerkten wir in einer Ecke des Schlafzimmers zwei kleine Schimmelflecken. Zwei Tage später lief dort Wasser runter, und die Tapete löste sich bereits von der Decke. Den Schaden haben wir unserer Hausverwaltung sofort gemeldet, aber wie immer zeichnete sie sich auch hier durch hartnäckiges nicht-Zurückrufen aus. Wie-auch-immer, nach drei Besichtigungen des Schadens mit zwei Handwerkern schickt uns die Hausverwaltung im April ein Schreiben, es würde am mangelhaften Lüften und Heizen liegen. Das will nämlich der letzte Handwerker festgestellt haben, der von Berufs wegen eigentlich defekte Rohre ortet. Meiner Meinung nach kein Experte für Bauschäden, aber egal. Die Bermerkung allein war schon unverschämt, allerdings will uns die Hausverwaltung nun die Kosten für die Handwerker weiterberechnen!! Der Mieterschutzbund hat uns einen Gutachter für Bauschäden geschickt, der eindeutig festgestellt hat, dass die Schlafzimmerwände aufgrund eines Bausubstanzmangels zuviel Feuchtigkeit ausweisen. Dadurch kommt es je nach Wetterlage zu Wärmebrücken, was man selbst durch verstärktes Lüften nicht beheben könnte. Der Gutachter sagte, auf Dauer würde dieses feuchte Raumklima krank machen. Wir sind nach dem ganzen Stress mit der Hausverwaltung und dem Hinweis auf gesundheitliche Schäden ohnehin fest entschlossen, eine neue Wohnung zu suchen. Meine Frage ist nun: soll ich der Hausverwaltung sofort ein Schreiben schicken, dass sie sich die Handwerkerkosten in die Haare schmieren können oder erst das Schreiben abwarten? Hat jemand Erfahrungen mit so einem Fall gemacht? Ein kleines "Schmankerl" ist ja immer noch, dass wir Wandrisse in Küche und Wohnzimmer haben. Zuerst hieß es, das Fundament würde sich noch setzen, und der Schaden wurde vor Einzug behoben. Jetzt ist es angeblich Bergbauschaden bzw. ein mangelhaftes Fundament und nichts soll mehr behoben werden. Dabei haben sowohl Hausverwaltung als auch Handwerker verlauten lassen, am Haus sei soviel Pfusch gemacht worden, dass man die Baufirma heute noch in Regreß nehmen müßte, wenn man diese nicht bereits pleite verklagt hätte.

Schade, schade, denn wir hatten uns so sehr über diese Wohnung gefreut. Und jetzt der ganze Ärger

Viele Grüße, Tiffi
Stichwörter: feuchte + wände

3 Kommentare zu „Feuchte Wände”

fin Experte!

Handelt es sich hier um einen Neubau?

MichaImke

Hallo!

Ich habe eine kurze Frage, die mir hier vielleicht beantwortet werden kann:

Wenn ein vom Vermieter beauftragter Makler das vermietete Haus zum Ende des Mietverhältnisses ohne Einwände abgenommen hat und dies schriftlich festgehalten wurde, kann dann die Vermieterin nach der Abnahme Forderungen an den ehemaligen Mieter stellen, die den Zustand des Hauses betreffen (Streichen, Garten, Rückbau, etc.) und mehr als 2000 € betragen?

Ich freue mich schon auf Antworten und hoffe, dass ich daraus etwas schlauer werde!

Viele Grüße, Imke

Tiffi

Das Haus ist von 1998. Wir haben Fußbodenheizung und Iso-Fenster. Der Gutachter meinte, Fußbodenheizung würde das Raumklima zusätzlich ungünstig beeinflussen.

Viele Grüße, Tiffi

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