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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mieter müssen im Winter nur räumen und streuen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist so die Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 16 U 123/87) und des Landgerichts Stuttgart (Az. 5 S 210/87). Wenn der Vermieter die Winterpflichten per Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt habe, muss er übrigens überwachen, ob die ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllen (OLG Dresden, Az. 7 U 905/96, und OLG Köln, Az. 19 U 37/95). Wann und wo zu streuen ist, richte sich nach der örtlichen Straßenreinigungssatzung.<br />
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Stichwörter: streupflicht + mieter + räum

0 Kommentare zu „Räum- und Streupflicht der Mieter”

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