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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich habe folgende Frage: kann mir der Vermieter per Vertrag verbieten Filesharing zu betreiben? Der Anschluss des Internets läuft auf seinen Namen. Die Kosten werden da wir in einer WG leben durch 4 geteilt. D.h. der Vermieter zahlt 1/4 des Internetanschlusses. Kann er mir jetzt per Vetrag verbieten Filesharing zu betreiben?
Stichwörter: filesharing + verbieten + vetrag

1 Kommentar zu „Filesharing per Vetrag verbieten?”

Susanne Experte!

Wenn der Anschluss auf seinen Namen läuft, muss er das wohl.

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