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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo , bin neu hier und hoffe hier antworten zu finden .

Meine Frau , Tochter und ich wohnen nun seit November zur Miete in einem Zweifamilien Haus . Nun haben wir folgende Probleme :

Fall 1 :
Meine Frau wollte gerne eine Katze haben , da im Mietvertrag aber drinne steht , das Tierhaltung nicht gestattet ist , hat sich das erledigt . Der Vermieter meinte zwar bei Vertragsabschluss das sich darüber reden ließe , aber wie das nun aussieht , lässt sich da nichts machen . Nun sind wir am Überlegen , ob wir uns ein Aquarium zulegen wollen , nun unsere Frage , zählt ein Aquarium rein Rechtlich auch zur Tierhaltung ?? Ich meine das sind Fische ... ?!?!

Fall 2 :
Im Mietvertrag steht drin , das wir den Garten nutzen dürfen . Müssen allerdings auch Rasen mähen und sauber halten ect . (ist aber in den meisten fällen so und auch nicht das problem) . Im Vertrag steht das das Aufstellen von Festen Aufbauten verboten ist , zählt ein Pavilion (3m x 3m) auch zu einem festen Aufbau ??? Eigentlich doch nciht oder ?? Weil das ding kann ich theoretisch so wech tragen . Wie siehts da rechtlich aus ??
Weil sonst ist in dem Garten nichts .... nur Rasen . Keine Bäume , kein Schatten ... nichts . Und wenn wir mit unserer 8 Monate alten Tochter in den Garten wollen müssen wir sie doch etwas vor der Sonne schützen , deshalb das Pavilion .

Würde mich über Antworten freuen .... leibe grüße an alle hier

Gruß Miguel und Kristin
Stichwörter: ect + fragen + mehrere + pavilion + aquarium

2 Kommentare zu „Mehrere Fragen ... Pavilion , Aquarium ect ...”

Susanne Experte!

Fische gehören zu den Kleintieren und können nicht verboten werden. Eine Klausel im MV, die Tierhaltung grundsätzlich verbietet, ist nichtig.
Bezüglich des Pavillon mal mit dem Vermieter reden, das ist sicher kein fester Aufbau. Würde hier grundsätzlich auf ein gutes Verhältnis mit dem VM achten, denn: in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen und der VM wohnt auch darin besteht ein erleichtertes Kündigungsrecht. Der VM kann ohne Grund mit einer um 3 Monate verlängerten Frist kündigen.

Miguel82

Also , das mit dem Pavilion hat sich soweit auch geklärt , er hat nichts dagegen , solange wir die Plane (das Dach) abnehmen wenn es regnet , damit der Rasen darunter etwas Wasser bekommt , was aber nun auch nicht so das Problem darstellt .

Also es ist ein 2 Familien Haus aber der Vermieter wohnt hier nicht mit im Haus , der wohnt nen paar Dörfer weiter <!-- s :D --><!-- s :D --> .

Aber das mit den Fischen ist ja gut zu wissen . Danke für die hilfe .

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