Susanne
Fische gehören zu den Kleintieren und können nicht verboten werden. Eine Klausel im MV, die Tierhaltung grundsätzlich verbietet, ist nichtig.
Bezüglich des Pavillon mal mit dem Vermieter reden, das ist sicher kein fester Aufbau. Würde hier grundsätzlich auf ein gutes Verhältnis mit dem VM achten, denn: in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen und der VM wohnt auch darin besteht ein erleichtertes Kündigungsrecht. Der VM kann ohne Grund mit einer um 3 Monate verlängerten Frist kündigen.
Miguel82
Also , das mit dem Pavilion hat sich soweit auch geklärt , er hat nichts dagegen , solange wir die Plane (das Dach) abnehmen wenn es regnet , damit der Rasen darunter etwas Wasser bekommt , was aber nun auch nicht so das Problem darstellt .
Also es ist ein 2 Familien Haus aber der Vermieter wohnt hier nicht mit im Haus , der wohnt nen paar Dörfer weiter <!-- s --><!-- s --> .
Aber das mit den Fischen ist ja gut zu wissen . Danke für die hilfe .