Susanne
Hat der Mieter denn Gesundheitsschäden?
Ärztliches Attest mit bestehenden "Schäden" und der Feststellung, dass das nur vom Schimmel kommen kann-ohne "könnte" und "wäre möglich" erlauben eine ausserordentliche Kündigung wg. Gesundheitsschädigung.
Übrigens: die Antworten werden nicht besser, wenn man in 3 Foren gleichzeitig postet, denn i.d.R. verkehren hier die gleichen Leute.
dontpanic
Hallo,
ich würde vorsichtig sein mit der Schuldzuweisung. In 95% der Fälle handelt es sich bei Schimmelbefall um falsches Lüftungsverhalten und dann musst du für die Schäden an der Mietsache aufkomme.
Wie und wann lüftest du?
Gruß,
dp
ente42
der mieter lüftet mindestens 4 mal am tag davon 2 mal über längeren zeitraum... der mieter hat auch vom vormieter erfahren das der kamin mal undicht war... dazu ommt das hinter der wand eine kamer liegt welche nicht isoliert und beheizt ist
dontpanic
ok, dann scheint der Schimmel bauartbedingt zu sein.
In diesem Fall gilt aber trotzdem das Prozedere: Dem VM den Mangel schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Erst wenn dann nichts passiert kann man die Miete kürzen. Der VM muss ja zumindest die Chance haben den Mangel zu beseitigen.
Gruß,
dp
ente42
dann noch eine kurze frage hinterher wenn der schaden gemeldet ist kann der mieter dann auch darauf bestehen das der VM anwesend ist wenn ein Handwerker kommt um den schaden zu beheben.bei nachmieter interessenten muss der VM ja auch anwesend sein.(denn der handwerker kommt ja erst um sich ein bild zumachen)
dontpanic
wohl kaum, weisst du wieviele Münchener eine Mietwohnung in Flensburg haben. Sollten die dann immer hochfliegen? Wer soll das bezahlen?
Gruß,
dp