Ghostraider
Es ist uninteressant ob die Wohnung bei Einzug renoviert ist oder wird. Wichtig ist was die im Mietvertrag stehende Schönheitsrenovierungsklausel aussagt und ob diese gültig ist.
Auch die Aussage das bei Auszug die Wohnung ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der letzten Renovierung und den tatsächlichen Zustand der Wohnung renoviert werden muss, macht die Klausel ungültig sodass nicht renoviert werden muss.
Dies würde ich nochmals von einem Anwalt prüfen lassen.
Auch würde ich dies nicht dem Vermieter aufs Auge drücken, da dieser es bei Auszug noch früh genug erfährt.
Gruß
ghost